SHB erhebt schwere Vorwürfe gegen Autonomiereform der SVP

Klare Aufwertung der Autonomie fehlt
Roland Lang erklärt, dass die SVP bereits in der Vergangenheit ein geschöntes Bild der Autonomie gezeichnet habe und nun erneut von einer „bedeutendsten Weiterentwicklung“ spreche. Tatsächlich werde jedoch ausgeblendet, dass die Reform auch von politischen Kräften in Rom und Bozen mitgetragen werde, die der Autonomie kritisch gegenüberstehen.
Zur Untermauerung seiner Kritik verweist der Heimatbund auf juristische Einschätzungen. Der Verfassungsrechtler Peter Hilpold sieht demnach eine deutliche Abschwächung des Reformtexts im Vergleich zu früheren Entwürfen. Insbesondere werde die völkerrechtliche Absicherung durch eine aus Sicht der Kritiker wenig wirksame Einvernehmensklausel ersetzt.
Auch der Rechtsanwalt Paolo Gobbato bemängelt, dass eine klare Aufwertung der Autonomie fehle und das nationale Interesse weiterhin übergeordnet bleibe.
Italien behält das letzte Wort
Nach Ansicht des SHB behält der italienische Staat damit trotz neuer Regelungen das letzte Wort. Entscheidungen könnten weiterhin gegen den Willen Südtirols getroffen werden, sofern sie mit dem „nationalen Interesse“ begründet werden.
Zudem sieht der Heimatbund die Schutzfunktion Österreichs geschwächt und warnt davor, dass Minderheitenrechte zunehmend als inneritalienische Angelegenheit behandelt würden.
Besonders kritisch bewertet der SHB auch geplante Änderungen beim Wahlrecht. Künftig könnten demnach bereits Personen, die erst seit zwei Jahren in Südtirol leben, an Wahlen teilnehmen. Dies könne langfristig Auswirkungen auf das Gleichgewicht zwischen den Sprachgruppen haben.
Autonomiekonvent wurde einfach vergessen
Darüber hinaus wirft der Heimatbund der Landespolitik vor, Ergebnisse des Autonomiekonvents – an dem zahlreiche Bürger beteiligt waren – in den Verhandlungen mit Rom nicht berücksichtigt zu haben.
Abschließend betont Lang, dass der SHB eine echte Verbesserung der Autonomie unterstützen würde. Da die vorliegende Reform jedoch aus seiner Sicht zentrale Minderheitenrechte schwäche, sehe man sich verpflichtet, öffentlich davor zu warnen. Schweigen, so Lang, dürfe in dieser Frage nicht als Zustimmung verstanden werden.
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