Tarife für Suchtbetreuung steigen ab 1. Mai

Im Rahmen der territorialen Versorgung erhalten Menschen mit Suchterkrankungen eine multidisziplinäre Betreuung sowie individualisierte therapeutische Programme, die fachärztliche medizinische, diagnostische und therapeutische Leistungen, psychologische und psychotherapeutische Leistungen sowie rehabilitative Maßnahmen umfassen. Der Katalog der von den territorialen Diensten für Abhängigkeitserkrankungen erbrachten Leistungen sowie das Tarifverzeichnis sind nun überarbeitet und an die geänderten Standardkosten angepasst worden.
„Die tariflichen und organisatorischen Regelungen waren seit längerer Zeit nicht mehr aktualisiert worden“, erklärte Gesundheitslandesrat Hubert Messner. „Mit der nunmehr beschlossenen Anpassung des Tarifverzeichnisses sowie des Finanzierungssystems der territorialen ambulanten Leistungen im Bereich der pathologischen Abhängigkeiten werden die organisatorische Stabilität, die Kontinuität und die Qualität der Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen sichergestellt.“
Die neuen Tarife treten am 1. Mai in Kraft.






