Bald strengere Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter

Bei E-Bikes gilt die Helmpflicht ab nächster Woche bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis zum 16. Geburtstag. Am „normalen“ Fahrrad muss weiterhin bis zum zwölften Geburtstag ein Helm getragen werden. „97 Prozent der Verletzten beim E-Bike sind 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter“, berichtete Christian Schimanofsky, Direktor des KFV. „Würden alle in Österreich beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes einen Helm tragen, könnten 1.000 schwere Kopfverletzungen pro Jahr verhindert werden“, betonte der Experte.
Mehrheit für allgemeine Helmpflicht
Eine repräsentative Befragung unter Erwachsenen im Februar 2026 zeige laut KFV deutlich, dass die Mehrheit bereits eine altersunabhängige Helmpflicht befürwortet. Demnach sprachen sich rund 74 Prozent der E-Bike-Nutzenden für die allgemeine Helmpflicht aus, ebenso wie 52 Prozent der E-Scooter-Fahrenden. 2025 gab es laut KFV bei Unfällen mit E-Scootern 10.200 verletzte Personen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Bei E-Bikes waren es gar 13.900 Verletzte. Sechs E-Scooter-Fahrer wurden getötet, beim E-Bike waren es sogar 31 Todesopfer.
Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter und E-Bike auch für den Arbeitsweg. Das spiegle sich auch in der AUVA-Wegunfallstatistik wider, berichtete Roland Pichler, stellvertretender AUVA-Generaldirektor. „2024 entfiel rund jeder zehnte Wegunfall von Erwerbstätigen im Straßenverkehr auf einen Unfall mit einem E-Bike, E-Scooter oder Segway.“ Auch Pichler appelliert an alle Erwachsenen, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen: „Helmtragen sollte keine Frage des Alters oder gesetzlicher Regelungen sein, sondern der Verantwortung gegenüber sich selbst.“
Wie KFV-Erhebungen aus dem Vorjahr zeigen, unterscheiden sich die Helmtragequoten je nach Fahrzeugtyp deutlich. Bei Motorrädern – wo das Nichttragen eines Helms in Österreich bereits seit 1984 strafbar ist – liegt die Helmtragequote derzeit bei fast 100 Prozent. Deutlich niedriger fällt sie bei anderen Fahrzeugen aus: Bei E-Bikes beträgt die Helmtragequote 67 Prozent und bei E-Scootern sogar nur zehn Prozent. Bei den Fahrradfahrenden tragen 36 Prozent einen Helm, beim E-Moped sind es 46 Prozent. Diese werden ab 1. Oktober vom Radweg verbannt, ab dann gelten die gleichen Regeln wie bei leistungsstärkeren Mopeds.
Neben der Helmpflicht bringt die 36. StVO-Novelle ab 1. Mai auch die Pflicht, dass E-Scooter mit Blinker und Klingel ausgestattet werden müssen. Die Promille-Grenze bei E-Scootern sinkt auf 0,5 Promille, bei E-Bikes und Fahrrädern gilt weiterhin 0,8 Promille. Außerdem sind künftig automatisierte Zufahrtskontrollen rechtlich verankert, um Verkehrsberuhigungen in Städten effizienter zu gestalten. Das betrifft nur mehrspurige Fahrzeuge.
APA/UT24






