von lif 16.04.2026 06:47 Uhr

Landtag für Taschenmesserverbot

Die italienische Regierung plant mit einem neuen Sicherheitsdekret ein Verbot bestimmter Taschenmesser. Ein Antrag der Süd-Tiroler Freiheit, der die Landesregierung auffordern sollte, sich gegen diesen Passus zu stellen, wurde im Landtag abgelehnt.

Bild: Pixabay

Konkret sieht das Dekret vor, dass Klappmesser mit einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern, einer Spitze und einem Verriegelungsmechanismus künftig nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Die Partei kritisiert, dass davon zahlreiche alltägliche Gegenstände betroffen wären. Dazu gehören Schweizer Messer oder auch Trachtenmesser, die fester Bestandteil der Südtiroler Kultur sind. Verstöße könnten als Straftatbestand gewertet werden und zu Anzeigen, Anwaltskosten und Geldstrafen führen. Landtagsabgeordneter Sven Knoll, der den Antrag eingebracht hat, kritisierte die Regelung als Symbolpolitik ohne praktischen Nutzen für die öffentliche Sicherheit.

Landeshauptmann Arno Kompatscher begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass Rom bereits an Ausnahmeregelungen arbeite, die das Mitführen eines Messers mit entsprechender Begründung weiterhin erlauben würden. Knoll sieht darin jedoch einen problematischen Interpretationsspielraum, der Bürger in rechtliche Unsicherheit bringe, besonders Minderjährige, die von solchen Ausnahmen ausgeschlossen werden könnten.

„Mit einem klaren Nein zu einem Taschenmesserverbot hätte die Landesregierung beweisen können, dass sie die Lebensrealität der Menschen kennt und die kulturellen Besonderheiten unseres Landes respektiert. Stattdessen hat sie erneut bewiesen, dass für sie Romgefälligkeit gegenüber Hausverstand und den wahren Gefährdern unserer Sicherheit Vorrang hat. Wir haben nicht das Problem mit Einheimischen, die ein Taschenmesser für die Marend mit auf dem Berg nehmen, sondern mit kriminellen Ausländern, die mit einer Machete in der Hand durch die Bozner Innenstadt laufen!“, so Sven Knoll. 

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