von mmh 10.04.2026 12:57 Uhr

Entlastung für Eltern: Südtirol baut Nachmittagsbetreuung aus

Die Landesregierung Südtirol hat am 10. April neue Richtlinien für die Finanzierung der außerschulischen Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Damit ist die Finanzierung der Angebote über die Familienagentur Südtirol auch für das Schuljahr 2026/27 gesichert.

(Foto: LPA/Hannes Wisthaler)

Grund für die Neuregelung war, dass die bisherigen Bestimmungen nur Betreuungs- und Begleitungsangebote in schulfreien Zeiten abdeckten. Die Nachmittagsbetreuung an regulären Schultagen war darin nicht ausdrücklich enthalten. Mit den neuen Richtlinien wird dieser Bereich nun wieder klar berücksichtigt.

Klare Kriterien für Angebote

Soziallandesrätin Rosmarie Pamer betont die Bedeutung verlässlicher Strukturen für Familien. Mit der gesicherten Finanzierung und klaren Qualitätskriterien sollen die Nachmittagsangebote gestärkt und Eltern entlastet werden.

Die geförderten Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 15 Jahren, bei Beeinträchtigung bis 18 Jahre. Sie finden an Schultagen am Nachmittag statt und umfassen sozialpädagogische Betreuung, etwa bei Hausaufgaben sowie kreative, sportliche und soziale Aktivitäten.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Angebote pädagogisch fundiert sind, sich am Bedarf der Familien vor Ort orientieren und allen offenstehen. Außerdem müssen sie außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, mit Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften sowie Schulen oder Kindergärten abgestimmt sein und regelmäßig durchgeführt werden. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal.

Breite Umsetzung im Land

Im laufenden Schuljahr 2025/2026 werden über die Familienagentur 129 Nachmittagsbetreuungsprojekte in rund 40 Gemeinden unterstützt. Insgesamt haben 99 Trägerorganisationen entsprechende Ansuchen eingereicht.

Die Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und gleichzeitig die soziale und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern.

Für das Jahr 2026 sind dafür 5,5 Millionen Euro vorgesehen. Gemeinden sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Genossenschaften können ab Mai bis 31. August bei der Familienagentur Förderansuchen für entsprechende Projekte einreichen.

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