von lif 10.04.2026 07:51 Uhr

Falsch berechnete Renten: INPS muss nachzahlen

Das Nationale Sozialfürsorge-Institut INPS hat eine fehlerhafte Auslegung bei der Berechnung von Altersrenten eingeräumt und rudert nun zurück. Der Fehler betraf die Anwendung der Prozentsätze bei bestimmten Rentenkassen im öffentlichen Dienst. Zahlreiche Renten wurden dadurch falsch berechnet und zu niedrig ausgezahlt. Sie werden nun neu berechnet und die Differenz nachgezahlt.

Bild von Frantisek Krejci auf Pixabay

Für Alfred Ebner, Sekretär der Rentnergewerkschaft der AGB/CGIL, ist das ein „wichtiges Ergebnis“ zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. „Auch in der Provinz Bozen gibt es wahrscheinlich öffentlich Bedienstete, die von dieser Neuerung betroffen sind“, betont Ebner. Besonders betroffen sind sogenannte aufgeschobene Altersrenten, also jene Renten, die erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres berechnet werden, deren Bezugsberechtigte den Dienst aber bereits vorher beendet hatten. Auch sogenannte Kumulationsrenten sind betroffen.

Da in den kommenden Jahren auf nationaler Ebene rund 700.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Pension gehen werden, mahnt die Gewerkschaft zu mehr Sorgfalt. Sie kündigt an, die Umsetzung der Neuberechnungen weiter zu beobachten und alle notwendigen Maßnahmen zu unterstützen.

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