Gekaufte Bewertungen ade: Online-Rezensionen erstmals gesetzlich geregelt

Seit dem 4. März 2026 sind im Tourismus- und Gastronomiebereich erstmals gesetzliche Regeln für Online-Bewertungen in Kraft. Die Bestimmungen sind im jährlichen KMU-Gesetz verankert und sollen irreführende oder gekaufte Rezensionen eindämmen.
Künftig gilt eine Bewertung nur dann als zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach der tatsächlichen Nutzung abgegeben wurde, von einer Person stammt, die das Produkt oder die Dienstleistung selbst in Anspruch genommen hat, und nicht gegen Rabatte oder andere Gegenleistungen verfasst wurde. Auf Verlangen muss ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden können, berichtet die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung. Bewertungen verlieren nach zwei Jahren automatisch ihre Gültigkeit. Der Kauf und Verkauf von Rezensionen ist ausdrücklich verboten. Die Marktaufsichtsbehörde AGCM überwacht die Einhaltung der neuen Regeln.
„Online-Bewertungen sind für viele Kaufentscheidungen ausschlaggebend. Daher ist eine klare Regulierung zu begrüßen“, sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. Entscheidend sei nun, dass die Vorschriften auch konsequent umgesetzt werden. Die VZS empfiehlt dennoch, Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen und sich auf mehrere Informationsquellen zu stützen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.






