Verlängerung von Bettenrechten in Südtirol unter Auflagen möglich

Die bestehende Regelung zur Bettenobergrenze bleibt dabei grundsätzlich bestehen. Ziel der Neuerung ist es jedoch, strukturschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu geben. Voraussetzung für eine Verlängerung ist ein entsprechender Beschluss des jeweiligen Gemeinderats. Ohne Zustimmung verfallen die Bettenrechte wie bisher vorgesehen Ende September 2026.
Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher sollen Gemeinden selbst entscheiden können, ob eine touristische Weiterentwicklung sinnvoll ist. Tourismuslandesrat Luis Walcher betonte, dass die Entscheidung für jede Tourismuszone einzeln getroffen werden muss. Bleibt eine Gemeinde untätig, verfällt das Recht automatisch.
Die Verlängerungsmöglichkeit gilt ausschließlich für bereits ausgewiesene Tourismuszonen. Zusätzlich sind klare Auflagen vorgesehen: Neue Betriebe dürfen maximal 150 Betten umfassen und müssen innerhalb von zwei Jahren eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorweisen. Damit soll ein umweltbewusster Tourismus gefördert und zugleich die lokale Wirtschaft gestärkt werden.






