Gastbeitrag von

Pius Leitner

03.04.2026

SVP-Wahltrick statt Demokratie?

Parlamentswahlen 2027 – Südtirol braucht ein eigenes Wahlgesetz
Im Hinblick auf die Parlamentswahlen 2027 steht in Rom wieder einmal ein neues Wahlgesetz auf der politischen Tagesordnung. Auf Staatsebene sollen u. a. die Ein-Personen-Wahlkreise abgeschafft und das Verhältniswahlrecht eingeführt werden. Die SVP bemüht sich hingegen, in Südtirol die Ein-Personen-Wahlkreise zu erhalten – zur Zementierung der eigenen Macht.

Symbolbild auf Pixabay

Macht sichern statt Demokratie stärken

Für Südtirol geht es um die Absicherung und Weiterentwicklung autonomer Befugnisse – jenseits von politischen Bündnissen mit Staatsparteien und unabhängig vom politischen Wind in oder aus Rom. Das entsprach zumindest dem Selbstverständnis der Väter unserer Autonomie. Dieser Grundsatz wurde seit der Streitbeilegungserklärung 1992 nach und nach aufgeweicht und zur Absicherung der eigenen Mandate wurden von der SVP Wahlgesetze ausverhandelt, die nicht so sehr dem Minderheitenschutz dienen, sondern mittels eines „Maßanzuges“ vornehmlich der eigenen Machtabsicherung bei gleichzeitiger Verhinderung politischer Mitbewerber.

Die Südtiroler Parteienlandschaft hat sich seit 1992 gewandelt und die SVP vertritt bei weitem nicht mehr die Mehrheit der Südtiroler. Daher ist der Alleinvertretungsanspruch der SVP nicht gerechtfertigt, sondern Ausdruck von Arroganz und Machtrausch. Mit Demokratie, die diesen Namen verdient, hat das wenig zu tun.

Ein Blick in die Geschichte

Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass es auch anders gehen könnte. Am Ende des ersten Weltkrieges vereinten sich die bürgerlichen Parteien in Südtirol, die Tiroler Volkspartei (entstanden aus der Fusion von Konservativen und Christlichsozialen) und die Deutschfreiheitlichen zum Deutschen Verband.

Die 1919 begründete Partei der Südtiroler Sozialdemokraten lehnte den Deutschen Verband ab und zog es vor, mit den Sozialisten zusammenzuarbeiten. Bei den Parlamentswahlen1921 erreichte der Deutsche Verband über 90% der Stimmen und errang alle vier zur Verfügung stehenden Parlamentssitze (Friedrich von Toggenburg, Wilhelm von Walther, Eduard Reut-Nicolussi und Karl Tinzl). Die Partei der Sozialdemokraten wurde von der faschistischen Mussolini-Regierung 1924 verboten, der Deutsche Verband 1926.

Die Südtiroler Volkspartei knüpfte am Ende des zweiten Weltkrieges an diese Tradition an. Sichtbares Zeichen war die Wahl des Edelweiss als Parteizeichen, bereits vom Deutschen Verband als solches verwendet.

Wahlrecht als Hürde für kleinere Parteien

Warum dieser Hinweis auf den Deutschen Verband? Heute mag er aus der Zeit gefallen erscheinen, befinden wir uns im Jahr 2026 doch in einem völlig anderen Umfeld. Und doch enthält er eine grundsätzliche Botschaft, die man aufgreifen sollte: wenn es um Südtirol als Ganzes, wenn es um Schutz, um Ausbau und Weiterentwicklung der Autonomie geht, braucht es die Zusammenarbeit Gleichgesinnter im eigenen Land – unabhängig von Parteizugehörigkeit. Dazu gehört aber auch die Bereitschaft, den Zugang zu den Mandaten offen zu gestalten und die Zuteilung der tatsächlichen Stärke entsprechend. Nicht die Parteizentralen sollen entscheiden, sondern der Wähler!

Aktuell müssen Kandidaten einer Partei entweder einen Einerwahlkreis gewinnen (was für Kandidaten kleiner Parteien beinahe aussichtslos ist) oder die Parteien 20% der Stimmen in der Region (40% in Südtirol!) erreichen – für kleinere Parteien ebenfalls aussichtslos. Dies zwingt kleine Parteien entweder zu unnatürlichen Allianzen, zu aussichtslosen Eigenkandidaturen mit hohen Folgekosten oder zu einem Kandidaturverzicht, was nicht im Sinne der Demokratie sein kann.
Für ein künftiges Wahlgesetz zu den Parlamentswahlen sollten für Südtirol folgende Forderungen erhoben werden:
– Südtirol bildet einen eigenen, einzigen Wahlkreis;
– die Südtirol vorbehaltenen Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht zugeteilt, wie es für die Wahl des Südtiroler Landtages vorgesehen ist;
– eine eventuelle Sperrklausel darf für nur in Südtirol kandidierende Parteien nicht höher sein als für Parteien, die auf Staatsebene kandidieren.

Politische Spielchen auf Kosten Südtirols

Die Einteilung der drei Südtiroler Senatswahlkreise ist auf der Grundlage der Paketmaßnahme 111 geregelt. Die Diskussion um den Wahlkreis Bozen/Unterland bzw. um die Kandidatur eines SVP-Kandidaten trieb in den letzten Wahlgängen teils skurrile Blüten. So widersprach Alt-Senator Oskar Peterlini zu Recht Alt-Senator Karl Zeller, dieser Wahlkreis stünde einem Angehörigen der italienischen Sprachgruppe zu. Wahr ist vielmehr, dass man aufgrund wahltaktischer und wohl auch inhaltlicher Absprachen diesen Wahlkreis mehrmals den Italienern überlassen hat. Mehr noch, es war die SVP, die auch italienische Kandidaten ausgesucht und den Südtirolern vorgesetzt hat, noch dazu aus anderen Provinzen. Wer ist der Erfinder einer Frau Boschi oder eines Herrn Bressa? Das war nicht der Autonomie geschuldet, sondern parteipolitischen Absichten und Absprachen. Letzte „Blüte“ eines für Südtirol unzulänglichen Wahlgesetzes ist der Umstand, dass Alessandro Urzi‘ als nicht in Südtirol gewählter Abgeordneter die Autonomie in Rom „verteidigen“ darf.

Wer immer Südtirol im römischen Parlament vertritt, hat die Aufgabe, die Eigenständigkeit des Landes in den Mittelpunkt zu stellen. Damit eine ausgewogene Vertretung und ein Querschnitt der Bevölkerung zum Ausdruck kommen, ist das Wahlgesetz entsprechend zu ändern. Nur so kann verhindert werden, Parteien in unnatürliche Listenverbindungen zu zwingen, möchten diese der Wählerschaft eine Alternative bieten. Südtirol gehört nicht der SVP!

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