von mmh 03.04.2026 08:30 Uhr

Südtiroler Klagen zur Impfpflicht jetzt vor Gericht in Rom

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Kinderimpfpflicht in Italien erreicht eine neue Dimension: Verfahren, die ursprünglich in Südtirol angestoßen wurden, werden künftig in Rom weitergeführt – mit möglicher Tragweite über die Landesgrenzen hinaus.

l. Renate Holzeisen (Vita) r. Symbolbild von DoroT Schenk auf Pixabay

Zuständigkeit nach Rom verlegt

Wie die Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen mitteilt, hat der Staatsrat in Rom entschieden, dass das Verwaltungsgericht in Latium für die Verfahren zuständig ist. Diese waren ursprünglich vor dem Verwaltungsgericht Bozen eingebracht worden.

Hintergrund ist laut Holzeisen die nationale Bedeutung der Verfahren. Geklagt wurde im Auftrag mehrerer Südtiroler Eltern gegen Entscheidungen von Kindergärten sowie gegen Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums. Diese würden grundlegende arzneimittelrechtliche Bestimmungen verletzen.

Konkret wird argumentiert, dass für die rechtmäßige Anwendung von Impfstoffen – wie in der gesamten Europäischen Union vorgesehen – eine individuelle ärztliche Verschreibung notwendig sei. Diese müsse sich auf ein konkretes Kind und einen spezifischen Impfstoff beziehen.

Grundsatzfrage zur Impfpflicht

Nach Darstellung Holzeisens stehe die in Italien geltende Kinderimpfpflicht im Widerspruch zu diesen Vorgaben. Politische Beschlüsse – etwa im Rahmen des nationalen Impfplans – könnten eine ärztliche Verschreibung nicht ersetzen, da sie sich nicht auf einzelne Personen oder konkrete Impfstoffe beziehen.

Zudem wird auf weitere Punkte verwiesen, etwa auf die Anwendung bestimmter Impfstoffe außerhalb der von der Europäischen Kommission festgelegten Zulassungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich des Alters.

Die Verfahren, die nun in Rom verhandelt werden, betreffen damit grundlegende Fragen des europäischen Arzneimittelrechts. Laut Holzeisen könnte es in weiterer Folge auch zu einer Entscheidung auf EU-Ebene kommen.

Die Abgeordnete sieht darin die Chance auf eine grundsätzliche Klärung. Ziel sei es, die Einhaltung der geltenden arzneimittelrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Die aufgeworfenen Fragen hätten nicht nur nationale, sondern EU-weite Bedeutung.

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