Südtirolmobil Pass: Diese Ausgaben können 2025 abgesetzt werden

Daten werden automatisch übermittelt
Für Nutzer des südtirolmobil Pass werden die Ausgaben für 2025 bereits automatisch an die Agentur für Einnahmen übermittelt. Dadurch werden sie in der vorausgefüllten Steuererklärung, dem sogenannten „Precompilato 730“, berücksichtigt.
Auch für Nutzer mit Prepaid-Vertrag erfolgt die Übermittlung der Ausgaben künftig automatisch an die Finanzbehörde. Diese Neuerung gilt ab diesem Jahr.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Damit die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist eine rückverfolgbare Zahlungsart erforderlich, etwa per Bankomatkarte, Kreditkarte oder Überweisung. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Im Falle einer Kontrolle müssen die entsprechenden Zahlungsbelege aufbewahrt werden.
Einschränkungen bei der Absetzbarkeit
Nicht absetzbar sind unter anderem nicht genutzte Aufladungen bis zum 31. Dezember 2025 sowie Fahrten ins Ausland, etwa nach Innsbruck. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Transport von Tieren oder Fahrrädern sowie Zusatzleistungen wie der Radboxservice, Park&Ride und der Nightliner. Auch Kosten für Kartenduplikate sowie Versandkosten bei Postpaid-Verträgen können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Übersicht der Ausgaben abrufbar
Die Übersicht der abzugsfähigen Abo-Ausgaben für 2025 steht als PDF zum Download zur Verfügung. Zusätzlich finden Nutzer im persönlichen Bereich ihres südtirolmobil-Accounts unter myportal.suedtirolmobil.info eine entsprechende Übersicht im Bereich „Belege“ bzw. „Rechnungen“.
Weitere Informationen sind über den Kundenservice mittels Online-Feedbackformular erhältlich.
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