von mmh 29.03.2026 18:21 Uhr

ORF soll Hamas-nahe Sichtweise verbreitet haben

Der ORF steht nach einer umstrittenen Gaza-Dokumentation massiv unter Druck. Wie die „Presse“ berichtet, hat die Medienbehörde KommAustria festgestellt, dass die Berichterstattung in wesentlichen Punkten einseitig gewesen sei und gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen habe.

APA/THEMENBILD

Konkret geht es um eine Ausgabe des „Weltjournal“ vom 4. September 2024 mit dem Titel „Hölle auf Erden“, die sich mit dem Gaza-Krieg befasste. Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatte den Beitrag scharf kritisiert und ihm vorgeworfen, ein verzerrtes Bild des Konflikts zu zeichnen. Laut Entscheidung der KommAustria wurde diese Kritik nun in zentralen Punkten bestätigt.

Fehlende Einordnung und umstrittene Darstellung

Im Beitrag wurden unter anderem Szenen mit verletzten Kindern sowie ein Angriff auf einen Flüchtlingskonvoi gezeigt, während im Hintergrund Reden israelischer Politiker zu hören waren. Die IKG bemängelte, dass dabei der Eindruck entstanden sei, die israelische Armee habe den Konvoi beschossen – obwohl es dafür bis heute keine Belege gebe.

Laut Bescheid der KommAustria fehlte bei dieser „nicht weiter substantiierten Behauptung“ die israelische Sichtweise. Dadurch sei ein verzerrtes Gesamtbild entstanden.

Besonders kritisch bewertet die Behörde auch die Darstellung einer zentralen Protagonistin: der Journalistin Hind Khoudary. Den Zuschauern sei verschwiegen worden, dass sie öffentlich Sympathien für die Hamas äußert und das Existenzrecht Israels ablehnt. Diese fehlende Einordnung habe laut KommAustria einen falschen Eindruck vermittelt.

Kritik an Übersetzung und weiterer Rechtsstreit

Zusätzlich stellte die Behörde Fehler bei der Übersetzung fest: So sei im Beitrag das Wort „Jude“ mit „Israeli“ übersetzt worden, was laut KommAustria den Inhalt verfälsche und Antisemitismus verschleiere.

Für IKG-Präsident Oskar Deutsch ist der Bescheid ein „ganz wichtiger Erfolg“. Er wirft dem Beitrag vor, Hetze gegen Israel und Juden verbreitet zu haben, und betont zugleich, dass seriöser Journalismus im ORF nicht durch einzelne Sendungen beschädigt werden dürfe.

Der ORF hatte die Vorwürfe im Verfahren zurückgewiesen und verteidigt. Eine Richtigstellung im Fernsehen ist zwar vorgesehen, dürfte jedoch noch dauern. Da beide Seiten Beschwerde eingelegt haben, wird sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Damit bleibt die umstrittene Gaza-Berichterstattung weiterhin ein Fall für die Justiz.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite