Verlängerung von Bettenrechten nur unter strengen Regeln

Ziel sei es vielmehr, strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigenständig über die Verlängerung bestehender Bettenrechte zu entscheiden – und so notwendige, sinnvolle Entwicklungen zu ermöglichen. Jede Zone werde dabei separat vom Gemeinderat entschieden. Bleibe die Gemeinde untätig, verfalle die Zone automatisch.
„Das entspricht voll der Autonomie unserer Gemeinden. Sie kennen ihre Dörfer am besten und sollen daher die Entscheidung über die Verlängerung treffen“, so Walcher weiter.
Nur bestehende Tourismuszonen betroffen
Walcher betonte, dass die Verlängerung ausschließlich für bereits ausgewiesene Tourismuszonen gilt. „Diese Zonen wurden lange vor meiner Amtszeit ausgewiesen. Ich habe kein einziges Bett genehmigt.“ Die Liste der Gemeinden, die als strukturschwach oder abwanderungsgefährdet gelten, basiere auf Daten der Jahre 2009–2024. Gemeinden mit mehr als 500.000 Nächtigungen wurden ausgeschlossen.
Erhebungen mit dem Gemeindenverband zeigen: Bei etwas mehr als 30 Gemeinden bestehen tatsächlich noch Bettenrechte, oft nur in geringer Anzahl. Die Gemeinde Meran lieferte bisher keine Daten.
Zusätzlich wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kurzzeitvermietung verschärft: Ausbildungspflicht für Vermieter und strengere Kontrollen sollen Wohnungen für den regulären Mietmarkt zurückgewinnen.
Nachhaltigkeit und regionale Stärkung als Leitlinie
Walcher kündigte weitere Auflagen an: Jeder Betrieb darf maximal 150 Betten betreiben und muss innerhalb von zwei Jahren eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das Nachhaltigkeitslabel Südtirol vorweisen.
„Das Label fördert den Einsatz lokaler Produkte, stärkt die Landwirtschaft und die regionalen Kreisläufe. Unser Ziel ist ein Tourismus, der unsere Dörfer stärkt und den die Südtiroler aktiv unterstützen“, so Walcher abschließend.






