Leicht höhere Einkommensgrenzen, aber geringerer Extra-Bonus

Zwar wird für das Jahr 2026 ein außerordentlicher Bonus in Höhe von 115 Euro für Strom gewährt, dieser ist jedoch an strengere Bedingungen geknüpft als noch im Vorjahr. Anspruch haben ausschließlich jene Haushalte, die bereits den regulären Sozialbonus beziehen und unterhalb der vorgesehenen Einkommensgrenze liegen. 2025 lag der zusätzliche Bonus noch bei 200 Euro und wurde auch Haushalten mit einem ISEE-Wert von bis zu 25.000 Euro gewährt. Diese Gruppe geht nun leer aus, wodurch sich die Unterstützung für viele Familien spürbar verringert.
Parallel dazu wurden die Einkommensgrenzen für den Zugang zu den Sozialboni leicht angehoben. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die sogenannte Basis-ISEE-Grenze bei 9.796 Euro, nachdem sie zuvor bei 9.530 Euro lag. Für Haushalte mit mindestens vier unterhaltsberechtigten Kindern bleibt die Schwelle unverändert bei 20.000 Euro. Die Anpassung wurde bereits zu Jahresbeginn von der Regulierungsbehörde ARERA vorgenommen.
Das System der Sozialboni selbst besteht bereits seit 2007 und wurde im Laufe der Jahre mehrfach erweitert. Es sieht automatische Preisnachlässe auf grundlegende Versorgungsleistungen vor, die je nach Bereich unterschiedlich ausfallen. So werden die Stromkosten im Schnitt um etwa 30 Prozent reduziert, während beim Gas ein Nachlass von rund 15 Prozent gewährt wird. Auch die Müllgebühren werden um etwa ein Viertel gesenkt, und beim Wasser erhalten Haushalte eine Vergünstigung in Form eines kostenlosen Mindestkontingents von 50 Litern pro Person und Tag.
Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus bei der Stromrechnung eine Gesamtentlastung, die – abhängig von der Haushaltsgröße – zwischen rund 261 und 319,40 Euro liegt. Der reguläre Sozialbonus bewegt sich dabei zwischen 146 und 204,40 Euro und wird durch den einmaligen Zusatzbetrag von 115 Euro ergänzt.
Die Auszahlung der Boni erfolgt grundsätzlich automatisch, setzt jedoch voraus, dass eine gültige ISEE-Bescheinigung vorliegt. Dafür müssen Haushalte jährlich eine sogenannte Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) einreichen. Liegt der berechnete ISEE-Wert unterhalb der gesetzlichen Schwelle und erfüllen die Lieferverträge die entsprechenden Voraussetzungen, wird der Bonus über das zentrale Informationssystem für Energieverträge für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt.
Kritik kommt unterdessen von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Deren Direktorin Gunde Bauhofer bemängelt insbesondere, dass der außerordentliche Bonus nicht mehr auf Haushalte mit mittleren Einkommen bis 25.000 Euro ausgeweitet wurde.
Zudem erschwere die jährlich wechselnde Höhe der Unterstützungen eine verlässliche finanzielle Planung. Gerade in der aktuellen Situation seien langfristige und stabilere Maßnahmen notwendig, um Familien wirksam zu entlasten.
Insgesamt zeigen die neuen Regelungen somit ein gemischtes Bild: Während die Anspruchsgrenzen leicht ausgeweitet wurden, fällt die zusätzliche Unterstützung deutlich geringer aus als im Vorjahr – mit spürbaren Folgen für viele Haushalte.






