Regionalrat fordert Schutz für Nachkommen aus Österreich-Ungarn

Im Mittelpunkt steht die Forderung, die durch das Gesetzesdekret Nr. 36/2025 eingeschränkte Weitergabe der italienischen Staatsbürgerschaft wieder vollständig zu ermöglichen. Betroffen sind vor allem Nachkommen von Auswanderern aus dem historischen Tirol – den heutigen Provinzen Trient und Bozen – sowie aus Venezia Giulia, die vor 1920 ihre Heimat verlassen hatten.
Neben rechtlichen Aspekten betont der Antrag auch die kulturelle Verbindung dieser Gemeinschaften zu ihren Herkunftsregionen. Viele Nachfahren, insbesondere in Südamerika, sprechen noch heute Italienisch und regionale Dialekte, pflegen Traditionen und stehen in engem Austausch mit ihren Ursprungsgebieten. Diese Bindungen werden auch als wirtschaftliche Chance gesehen, etwa für Beziehungen zu den Mercosur-Staaten.
Kritisiert wird zudem eine durch das neue Gesetz entstandene Ungleichbehandlung: Minderjährige, die vor Mai 2025 geboren, aber nicht rechtzeitig registriert wurden, haben ihre Staatsbürgerschaft verloren, ohne sie auf regulärem Weg wiedererlangen zu können. Der Regionalrat fordert daher eine Korrektur dieser Regelung und die Wiederherstellung früherer Rechte.






