„TIROL“ ist keine Verkehrsgefahr

Der Friedensrichter wird nun prüfen müssen, ob die verhängte Strafe eine rechtliche Grundlage hat. Die Ordnungshüter werfen der Bäuerin vor, gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben – eine Bestimmung, die dazu dient, illegale und verkehrsgefährdende Werbetafeln zu verhindern. Im vorliegenden Fall gehe es jedoch weder um Werbung noch um eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, sondern schlicht um ein Wort: TIROL. „Dieses Wort bezeichnet die historische und geografische Heimat unseres Landes. Es ist keine Werbung, kein politisches Propagandaplakat und kein Verkehrszeichen, sondern Ausdruck kultureller Identität“, so Landeskommandant Christoph Schmid.
Dass nun ausgerechnet eine Norm zur Regulierung von Werbeschildern herangezogen wird, um einen solchen Ausdruck zu sanktionieren, werde eine grundsätzliche Frage auf: Dürfen staatliche Behörden Gesetze zweckentfremden, um kulturelle oder politische Ausdrucksformen zu unterdrücken? Die Meinungsfreiheit ist sowohl durch Artikel 21 der italienischen Verfassung als auch durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Sie gilt selbstverständlich auch für den Ausdruck kultureller und historischer Identität.
Der Versuch, den Schriftzug „TIROL“ als Gefahr für die Verkehrssicherheit darzustellen, sei sachlich nicht nachvollziehbar, so der SSB. Tatsächlich entsteht der Eindruck, dass hier nicht die Verkehrssicherheit, sondern eine kulturelle Botschaft bekämpft werden soll. Gerade in Südtirol sollte man sensibel sein, wenn staatliche Stellen beginnen, sprachliche oder kulturelle Ausdrucksformen zu sanktionieren. „Die Geschichte unseres Landes zeigt, wohin solche Entwicklungen führen können. Es war ein autoritäres Regime, das versucht hat, Sprache, Kultur und Identität der Menschen in Südtirol zu unterdrücken“, betont der Schützenbund. Es wäre ein historischer Rückschritt, wenn heute wieder Gesetze instrumentalisiert würden, um ähnliche Effekte zu erzielen.
Der Südtiroler Schützenbund erwartet daher, dass das zuständige Gericht diese Angelegenheit rasch und klar im Sinne der Grundrechte entscheidet. „Denn eines muss klar sein: TIROL ist kein Vergehen, TIROL ist unsere Geschichte, TIROL ist unsere Heimat“, so Landeskommandant Christoph Schmid abschließend.






