Wieder einsprachige Warn- und Hinweisschilder in Bozen

Bauherr ist die ENILIVE SPA in Rom. „Diese wird vielleicht nicht wissen, dass in Südtirol laut Autonomiestatut die Zweisprachigkeitspflicht vorgeschrieben ist. Da aber die Arbeiten bis 28. Juni, also weitere 15 Wochen andauern werden, sollte die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist laut Gesetz die deutsche Sprache in der gleichen Schriftgröße Pflicht!“, betont Lang in einer Aussendung. „Auch eine Firma in Rom wie die ENILIVE müsste sich vor Baubeginn über die verschiedenen Vorschriften, zu der auch die Zweisprachigkeitspflicht gehört, informieren. Die diesbezüglichen Gesetze müssten selbstverständlich auch der Verantwortlichen der Bauarbeiten vor Ort, die ihr Büro in der Dreiheiligengasse 23 in Bozen hat, bestens bekannt sein.“
Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Der SHB hat bereits die Stadträtin für Mobilität, Frau Johanna Ramoser, über die einsprachigen Warnhinweise in Kenntnis gesetzt. Zudem wird der Südtiroler Heimatbund auch dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und die Regierungskommissärin darum ersuchen, die vorgesehene Strafe im Höchstausmaß von 2.500 Euro auszustellen. „Solange die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Südtirol nicht entsprechend geahndet werden, wird sich sonst auch nichts ändern!“
Bilder: SHB






