Land legt neuen Vorschlag für Hausärzte-Vertrag vor

Maßnahmenpaket für bessere Versorgung
Bei den laufenden Verhandlungen zum Landeszusatzvertrag der Allgemeinmediziner hat das Land Südtirol den Gewerkschaftsvertretungen einen neuen Vorschlag vorgelegt. Gesundheitsressortdirektor Michael Mayr erklärte, es handle sich bereits um den insgesamt 14. unterschriftsreifen Vertragsentwurf seit der Wiederaufnahme der Verhandlungen im Juni 2025. Drei weitere Textvorschläge zu spezifischen Themen seien dabei noch nicht mitgezählt.
Der Vorschlag wurde den Gewerkschaftsvertretungen der Allgemeinmediziner am 10. März am Morgen präsentiert. Er umfasst mehrere Maßnahmen, die einerseits eine bessere und einheitlichere hausärztliche Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger im Land gewährleisten sollen. Andererseits zielt das Paket darauf ab, die Allgemeinmedizin und die wohnortnahe Versorgung insgesamt aufzuwerten und zu stärken.
Im Mittelpunkt steht die Neugestaltung der sogenannten Betreuungskontinuität. Die ärztliche Rufbereitschaft in den Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen soll künftig von den Gemeinschaftshäusern übernommen und über die einheitliche Gesundheitsnummer 116117 organisiert werden. Ziel ist ein übersichtliches System, das Patientinnen und Patienten außerhalb der Ambulatoriumszeiten rasch Hilfe bietet und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Hausärzte verbessert.
In den Gemeinschaftshäusern sollen dafür eigene Ambulatorien für kleinere Dringlichkeiten eingerichtet werden, in denen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal im aktiven Dienst arbeiten. Zusätzlich sind mobile Einheiten vorgesehen, die Patientinnen und Patienten zuhause besuchen, wenn diese nicht ins Gemeinschaftshaus kommen können. Für Dienste im Gemeinschaftshaus sieht der Vorschlag Stundenvergütungen vor, die deutlich über den im staatlichen Vertrag festgelegten Beträgen liegen.
Mehr Unterstützung und höhere Vergütungen
Ein weiterer Bestandteil des Angebots betrifft die Unterstützung für Sekretariatspersonal in den Hausarztpraxen. Der derzeitige Beitrag von 3,50 Euro pro eingeschriebenem Patienten soll auf 7,50 Euro steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Allgemeinmediziner, die freiwillig im Gemeinschaftshaus Dienst leisten, würden zusätzlich einen weiteren Beitrag von 1,50 Euro pro Patient erhalten.
Der Vertragsentwurf sieht außerdem eine deutliche Aufwertung verschiedener medizinischer Leistungen vor. Hausbesuche sollen je nach Aufwand künftig deutlich höher vergütet werden, teilweise mehr als doppelt so hoch wie im gesamtstaatlichen Vertrag. Auch Leistungen, die über den normalen hausärztlichen Aufwand hinausgehen – etwa Wundversorgung oder diagnostische Tätigkeiten – sollen angepasst und erweitert werden. Für notwendige Geräte ist bereits ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises vorgesehen.
Für periphere Gebiete, die weiter von einem Gemeinschaftshaus entfernt sind, ist zudem eine Übergangsregelung geplant. Dort sollen Allgemeinmediziner in den Abendstunden von 20 bis 24 Uhr weiterhin einen telefonischen Bereitschaftsdienst anbieten können, der zusätzlich vergütet wird. Pro Gebiet soll jeweils eine Ärztin oder ein Arzt diesen Dienst übernehmen.
Insgesamt stellt die Landesregierung laut einer Aussendung des LPA für die Vertragsverhandlungen mit den rund 310 Allgemeinmedizinern sieben Millionen Euro pro Jahr bis 2028 zur Verfügung. Laut Gesundheitsressortdirektor Michael Mayr handelt es sich dabei um eine erhebliche Investition in die wohnortnahe medizinische Versorgung im Land.






