Südtirol erlaubt Photovoltaik auf Wasserflächen

Die neue Regelung ermöglicht vor allem Anlagen auf künstlichen Gewässern wie Beschneiungs- und Beregnungsbecken oder Speicherbecken für Wasserkraft. Voraussetzung ist, dass die Wasserfläche mindestens 500 Quadratmeter groß ist und höchstens die Hälfte davon mit Paneelen bedeckt wird. Auch auf größeren Stauseen sind schwimmende Photovoltaikanlagen erlaubt – dort jedoch nur auf maximal zehn Prozent der Wasserfläche und höchstens drei Hektar.
Zudem können künftig Paneele auf künstlichen Kanälen für die Wasserkraft installiert werden, sofern das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. In geschützten Biotopen und bei Naturdenkmälern bleibt die Installation weiterhin verboten. Nach Ende der Nutzung müssen alle Anlagen vollständig entfernt werden.
Laut Landesrat Peter Brunner trägt die Maßnahme dazu bei, die Ziele des Klimaplans Südtirol 2040 zu erreichen und die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen weiter auszubauen. Der Rat der Gemeinden hat der Änderung der Verordnung bereits zugestimmt.






