von ih 05.03.2026 16:36 Uhr

90 Prozent weniger Emissionen: EU hat neues Klimaschutzziel

In der EU gilt in Kürze ein neues Klimaschutzziel. Bis 2040 müssen die Treibhausgasemissionen der Staatengemeinschaft um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Allerdings kann die 90-Prozent-Marke ab 2036 bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent auch durch das Zukaufen von Klimazertifikaten aus dem Ausland erreicht werden.

APA/dpa

Anders als bei dem bisher geltenden Klimaschutzziel müssen die Emissionsminderungen damit nicht nur auf eigenem Boden passieren. Der deutsche Umweltminister Carsten Schneider bezeichnete die Annahme als „wegweisenden Beschluss“.

Die aktuelle Weltlage zeige: „Wer es schafft, weniger Öl und Gas zu verbrauchen, ist klar im Vorteil“, so der SPD-Politiker. Das 2040-Klimaziel der EU gebe der Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind.

Neues Ziel ist Zwischenetappe

In der EU gibt es schon festgeschriebene Klimaziele bis 2030 und 2050, bei dem neuen handelt es sich um eine Zwischenetappe. Bis Ende dieses Jahrzehnts müssen die Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 will die EU klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als wieder gebunden werden können.

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich Ende vergangenen Jahres auf das Ziel bis 2040 verständigt, Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bei den Verhandlungen wurde sich auch darauf verständigt, eine umstrittene Maßnahme für mehr Klimaschutz um ein Jahr zu verschieben: Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden nun erst ab 2028 und damit ein Jahr später als geplant in das Handelssystem mit Treibhausgas-Zertifikaten (Emissions Trading System, ETS) einbezogen. Damit sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Tanken und Heizen vorerst vermieden werden. Beim Emissionshandel müssen Unternehmen Rechte zum Ausstoß von Treibhausgasen nachweisen.

Nachdem das Ziel mit der Annahme durch die EU-Staaten nun die letzte Hürde genommen hat, muss es nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt es in Kraft und gilt dann unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Europäische Kommission wird künftig Vorschläge zur Umsetzung des Ziels vorlegen. Berücksichtigt werden sollen etwa Verfahren, bei denen Kohlendioxid aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft gespeichert wird.

apa

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