von mmh 27.02.2026 15:23 Uhr

Pflege stärken: Neues Berufsbild in Südtirol eingeführt

In Südtirol wird das Berufsbild Krankenpflegeassistentin/Krankenpflegeassistent eingeführt. Mit einem Beschluss der Landesregierung vom 27. Februar auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner werden Ausbildung, Kompetenzen und Einsatzbereiche festgelegt. Grundlage ist die staatliche Vereinbarung vom 3. Oktober 2024, die nun an die Südtiroler Gegebenheiten angepasst wurde.

(Foto: LPA/Claudia Corrent)

„Mit der Einführung der Krankenpflegeassistenten stärken wir die pflegerischen Teams und reagieren auf den steigenden Bedarf an qualifizierten Gesundheitsberufen“, sagt Messner. Die neue Qualifikation schafft klare Aufgabenprofile, verbessert die Zusammenarbeit in den Einrichtungen und stärkt die Gesundheitsversorgung.

Aufgaben und Einsatzbereiche

Der neue Beruf richtet sich an Personen, die bereits als Pflegehelfer oder Sozialbetreuer qualifiziert sind und eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Krankenpflegeassistenten arbeiten eng mit diplomierten Krankenpflegern zusammen und übernehmen gesundheitsbezogene Tätigkeiten, die über das bisherige Aufgabenprofil hinausgehen.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei standardisierten Pflegemaßnahmen
  • Erhebung bestimmter Vitalwerte bei Patientinnen und Patienten
  • Mithilfe bei stabilen Therapien
  • Übernahme organisatorischer Aufgaben im Pflegeteam

Einsatzmöglichkeiten bestehen in ambulanten und stationären Einrichtungen, Wohn- und Tagesstrukturen, im häuslichen Bereich sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Ausbildung und Dauer

Die Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer umfasst mindestens 500 Stunden mit Theorie, Praktikum, Übungen und Simulationen und dauert 6 bis 12 Monate. Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer absolvieren einen verkürzten Kurs von mindestens 30 Stunden, um die Qualifikation zu erlangen. Für Südtirol wurden dabei einzelne Elemente wie Stundenverteilung und Praktikumsorganisation an die lokalen Rahmenbedingungen angepasst.

Die Ausbildung wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und den Landesfachschulen durchgeführt. Die Bestimmungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27, und alle Ausbildungsträger im Land sind verpflichtet, die neuen Lehrpläne und Standards anzuwenden. Die Qualifikation ist im gesamten Staatsgebiet gültig, die Fortbildungspflicht beginnt mit Inkrafttreten der staatlichen Durchführungsbestimmungen.

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