Urteil stärkt Kreditnehmerrechte

Ausgangspunkt war der Fall eines Verbrauchers, der bereits 2022 einen Kredit bei der Finanzierungsgesellschaft Fides SpA vorzeitig zurückgezahlt hatte. Bei der abschließenden Abrechnung stellte er jedoch Unstimmigkeiten fest und wandte sich an die VZS. Die Prüfung ergab: Weder Vermittlungsprovision noch sogenannte Aktivierungskosten wurden berücksichtigt – insgesamt ein Betrag von 4.550 Euro. Diese Kosten hätten jedoch anteilig rückerstattet werden müssen.
Rechtliche Grundlage ist das sogenannte „Lexitor-Urteil“ des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2019. Dieses stellt klar, dass Verbraucher bei vorzeitiger Kreditrückzahlung Anspruch auf eine Reduzierung aller Kreditkosten haben. Im konkreten Fall hätte dem Verbraucher daher eine zusätzliche Rückzahlung von rund 2.730 Euro zugestanden.
Trotz Einschaltung der Verbraucherzentrale verweigerte die Finanzierungsgesellschaft zunächst die vollständige Rückzahlung. Auch ein Rekurs beim Arbitro Bancario Finanziario (ABF) brachte nur teilweise Erfolg: Zwar wurde der Antrag angenommen, zugesprochen wurde jedoch lediglich ein geringer Betrag.
Diese Entscheidung stand im Zusammenhang mit einem italienischen Gesetzesdekret, das die Auswirkungen des EU-Urteils einschränken sollte. Allerdings gilt im europäischen Recht der Grundsatz des Vorrangs: EU-Recht steht über nationalem Recht. Genau darauf hatte die Verbraucherzentrale hingewiesen – zunächst ohne Erfolg.
Kurz darauf erklärte jedoch der italienische Verfassungsgerichtshof die entsprechende Gesetzesänderung für verfassungswidrig. Zudem stellte der Kassationsgerichtshof Ende 2022 klar, dass Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung haben.
Vor diesem Hintergrund zog der Verbraucher schließlich vor Gericht – mit Erfolg. Mit Urteil vom 15. Februar 2026 gab das Friedensgericht Bozen ihm vollumfänglich recht. Die Finanzierungsgesellschaft wurde zur Rückzahlung der ausstehenden Beträge sowie zur Übernahme sämtlicher Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
„Dieses Urteil stärkt einmal mehr die Rechte der Kreditnehmer und stellt unmissverständlich klar: Bei einer vorzeitigen Rückzahlung sind sämtliche anteiligen Kreditkosten zu erstatten“, betont Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol.






