Weniger Bürokratie, gleicher Schutz: Tirol reformiert die Feuerpolizeiordnung

Beschlossen wurde die Novelle auf Antrag von Sicherheitslandesrätin Astrid Mair gestern, Dienstag, durch die Tiroler Landesregierung. Der Beschluss im Landtag Tirol ist für März vorgesehen.
Weniger Kontrollen durch moderne Standards
„Die Tiroler Feuerpolizeiordnung ist die rechtliche Grundlage für die Brandverhütung und den Brandschutz. Teilweise sind die Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß – Bauweisen, Heizsysteme und technische Anlagen haben sich weiterentwickelt und sind sicherer. Mit der Novelle passen wir das Gesetz der Zeit an und vereinfachen es. Damit wird der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen sowie Gemeinden geringer – die Sicherheit bleibt gleichzeitig gewahrt“, erklärt Sicherheitslandesrätin Mair. Die Novelle stehe ganz im Sinne des Tirol Konvents, dessen Ziel eine effizientere und modernere Verwaltung sei.
Bereits zuvor hatte das Land Schritte gesetzt, etwa durch Verbesserungen bei der Landesstelle für Brandverhütung, kürzere Wartezeiten auf Sachverständigengutachten und den Wegfall zusätzlicher brandschutztechnischer Gutachten in der Bauordnung. Nun folgt der nächste Schritt: In den kommenden Jahren halbiert sich die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerbeschauen bei gewerblichen Betriebsanlagen.
Künftig werden bei Feuerbeschauen auch Ergebnisse gewerberechtlich vorgeschriebener Überprüfungen – die sogenannten 82b-Prüfungen – berücksichtigt. Das vereinfacht die Abläufe deutlich und führt dazu, dass bei vielen Kontrollen kein brandschutztechnischer Sachverständiger mehr beigezogen werden muss.
Klare Regeln für Feuer im Freien
Auch bei den Rauchfangkehrer-Überprüfungen bringt die Novelle Entlastung. Die Zahl der Hauptüberprüfungen wird reduziert: Statt alle fünf Jahre sind sie künftig nur noch alle sieben Jahre vorgesehen. Stillgelegte Kamine müssen nur mehr im Rahmen dieser Hauptüberprüfung kontrolliert werden, nicht mehr jährlich.
Erstmals schafft die neue Tiroler Feuerpolizeiordnung zudem klare und einheitliche Regeln für Feuer im Freien. Grundsätzlich sind Feuer im Freien verboten, ausgenommen sind Brauchtumsfeuer, Zweckfeuer sowie Feuer in geeigneten oder ausgewiesenen Grillstellen und in Brandschalen. Damit werden Auslegungsspielräume beseitigt und der Vollzug für Behörden erleichtert.
Neu geregelt wird auch die Räum- und Streupflicht in Feuerwehrzonen auf Privatgrundstücken. Diese müssen künftig tagsüber beziehungsweise während der Betriebszeiten stets freigehalten werden, um Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.
„Die Novelle reduziert Kontrollintervalle dort, wo dies ohne Risiko möglich ist. Die Sicherheit bleibt jedoch oberste Priorität: Alle Gebäude in Tirol müssen weiterhin strenge brandschutztechnische Auflagen erfüllen – gefährdete Gebäude, darunter beispielsweise auch Schulen, werden weiterhin regelmäßig kontrolliert“, betont Sicherheitslandesrätin Mair.






