von veo 17.02.2026 12:54 Uhr

Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutz weiterhin verboten

Regeln für Drohneneinsatz bei Pflanzenschutzbehandlungen stehen noch aus. Bis zum Erlass eines interministeriellen Dekrets bleibt jede Anwendung untersagt.

Foto: LPA/Landesamt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Zukunftstechnologien wie Drohnen oder Künstliche Intelligenz halten auch in der Landwirtschaft Einzug. So wird etwa darüber nachgedacht, Drohnen künftig für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einzusetzen, beispielsweise im Steillagenweinbau.

Derzeit ist der Einsatz jedoch nicht erlaubt. Darauf weist die Landesabteilung Landwirtschaft ausdrücklich hin. „Wir machen darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen derzeit verboten ist“, betont Stefano Endrizzi vom Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau. Wer Sprühflüge ohne die von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen durchführt, müsse mit sehr hohen Strafen rechnen.

Die Regeln für den Einsatz von Drohnen bei Pflanzenschutzbehandlungen müssen erst festgelegt werden. Bereits jetzt sei jedoch klar, dass es sich – wenn die Voraussetzungen geschaffen sind – um einen experimentellen Einsatz handeln werde und nicht um eine generelle Freigabe für alle, so Endrizzi.

Interministerielles Dekret noch ausständig

Mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2025, das am 18. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, wurde in Italien eine dreijährige Versuchsphase für den Einsatz von Drohnen bei Pflanzenschutzbehandlungen eingeführt. Diese Phase ist nicht öffentlichen Forschungseinrichtungen vorbehalten. Allerdings ist die dafür notwendige Erlaubnis mit großem bürokratischem Aufwand verbunden.

„Pflanzenschutzdrohnen wurden gut erforscht und sollen nun auf breiterer Ebene ausprobiert werden“, erklärt Endrizzi. Die konkreten Anwendungsmodalitäten sind jedoch noch nicht definiert. Dafür ist ein weiteres interministerielles Dekret der Ministerien für Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt und Verkehr erforderlich.

Bis dieses Dekret erlassen ist, gilt laut einer Presseaussendung des LPA weiterhin: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen bleibt verboten. Der Landespflanzenschutzdienst will umgehend über weitere Entwicklungen informieren.

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