Neue Standards für Recyclinghöfe und Wertstoffinseln

Einheitliche Regeln für sicheren und effizienten Betrieb
Die Landesregierung hat laut einer Aussendung des LPA die technischen Richtlinien für Recyclinghöfe und Wertstoffinseln erneuert und erweitert. Mit dem am 13. Februar auf Vorschlag von Umweltlandesrat Peter Brunner beschlossenen Beschluss wurden die Richtlinien aus dem Jahr 2020 aufgehoben und durch ein aktualisiertes Regelwerk ersetzt. Ziel ist es, für alle Gemeinden einheitliche Standards zu schaffen, die Klarheit, Sicherheit und einen effizienteren Umgang mit Ressourcen gewährleisten.
Erstmals werden in den neuen Richtlinien Wertstoffinseln eindeutig definiert und von Recyclinghöfen abgegrenzt. Während Recyclinghöfe überwachte Anlagen bleiben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Abfälle nach festen Vorgaben abgeben können, sind Wertstoffinseln öffentlich zugängliche, nicht überwachte Sammelstellen für bestimmte verwertbare Abfälle.
Recyclinghöfe und Wertstoffinseln: Vorgaben im Detail
Recyclinghöfe müssen nach den neuen Richtlinien bestimmte Anforderungen erfüllen: Dazu zählen Standortwahl, Verkehrsführung, Umweltschutzmaßnahmen sowie die sichere Lagerung verschiedener Abfallarten. Die Lagerdauer aller Abfallfraktionen ist klar geregelt und darf maximal drei Monate betragen.
Wertstoffinseln dürfen künftig ausschließlich Papier, Karton, Glas, Metalle, Textilien, Grünabfälle und Kunststoffverpackungen entgegennehmen. Auch halbunterirdische Container sind erlaubt. Gemeinden haben ab der Veröffentlichung im Amtsblatt ein Jahr Zeit, ihre Anlagen an die neuen Vorgaben anzupassen und entsprechende Planungen vorzulegen. Mehrere Anregungen des Rats der Gemeinden wurden dabei übernommen, etwa die Ergänzung bestimmter Abfallarten und die Möglichkeit, halbunterirdische Sammelbehälter zu verwenden.
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