von mmh 13.02.2026 10:37 Uhr

Urteil gegen Heizungsdekret: „Südtirol braucht jetzt ein Landesklimagesetz“

Das kürzlich erlassene Urteil des Verwaltungsgericht Bozen sorgt in Südtirol für Diskussionen rund um die Wärmewende. Zentrale Bestimmungen des Landesdekrets zur Einschränkung von Öl- und Gasheizungen wurden aufgehoben, nachdem die Südtirolgas AG, mehrheitlich im Eigentum Südtiroler Gemeinden, geklagt hatte.

Elisabeth Ladinser und Hanspeter Staffler.

Damit erhält der geplante Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme einen spürbaren Dämpfer. Konkret betraf das Urteil Vorgaben des Dekretes, die beim Austausch von Heizanlagen den verstärkten Einsatz von Fernwärme und Wärmepumpen vorsahen.

Südtirols Gebäude als Klimafaktor

Rund ein Viertel der hausgemachten Treibhausemissionen Südtirols stammt aus dem Gebäudesektor, da der Großteil der Häuser mit Erdgas beheizt wird. Das Dekret der Landesregierung wollte die Weichen stellen, um Erdgas so schnell wie möglich durch nachhaltige Energielösungen zu ersetzen. Hanspeter Staffler, Direktor des Dachverband für Natur- und Umweltschutz, kommentiert: „Das Urteil zeigt deutlich, dass Klimaschutz weder rechtlich noch gesellschaftlich ausreichend stark verankert ist.“

Forderung nach einem Landesklimagesetz

Die Vorsitzende des Dachverbandes, Elisabeth Ladinser, ergänzt: „Dass ein mehrheitlich in Gemeindebesitz stehendes Unternehmen gegen zentrale Klimaschutzmaßnahmen vorgeht, ist ein widersprüchliches Signal. Südtirol braucht jetzt ein Landesklimagesetz, das Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten klar definiert und dauerhaft absichert.“

Für den Dachverband und die 47 Organisationen der Plattform „Klimagesetz jetzt!“ bleibt die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie erfordert verlässliche Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit aller Akteure sowie den politischen Willen, den Weg Richtung Klimaneutralität konsequent weiterzugehen.

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