von mmh 13.02.2026 06:42 Uhr

Kampf gegen sexuelle Gewalt: Landesbeirat unterstützt Gesetzesreform

Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen hat seine Unterstützung für eine von der Zivilgesellschaft organisierte Demonstration bekräftigt. Anlass ist die nationale Debatte rund um den Gesetzentwurf zu Vergewaltigungen, den sogenannten,der derzeit Gegenstand intensiver öffentlicher und politischer Diskussionen ist.

Symbolbild von Nino Carè auf Pixabay

Der Landesbeirat sieht es im Rahmen seiner institutionellen und beratenden Rolle als seine Pflicht an, auf die Bedeutung klarer gesetzlicher Regelungen im Bereich sexueller Gewalt hinzuweisen. Jede gesetzliche Maßnahme müsse den Schutz der Opfer stärken, die zentrale Bedeutung der Zustimmung klar festschreiben und rechtliche Unsicherheiten vermeiden.

Zentrale Rolle der Zustimmung im neuen Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das italienische Sexualstrafrecht neu auszurichten. Künftig soll nicht mehr primär Gewalt oder Zwang ausschlaggebend sein, sondern die Frage, ob eine freie und aktuelle Zustimmung vorliegt. Sexuelle Handlungen ohne ein klares, bewusstes und freiwilliges Einverständnis sollen demnach als Vergewaltigung gelten. Diese Zustimmung muss jederzeit bestehen und kann jederzeit zurückgezogen werden. Der Entwurf ist politisch umstritten, da unterschiedliche Formulierungen – etwa der Fokus auf Zustimmung oder auf Handlungen gegen den Willen – weitreichende rechtliche Folgen haben können.

Kampf gegen Gewalt gegen Frauen hat Priorität

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen habe absolute Priorität, betont der Landesbeirat. Er fordert klare, wirksame gesetzliche Regelungen, die im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen stehen.

Zugleich wird unterstrichen, dass jede Initiative, die eine bewusste und informierte öffentliche Debatte über dieses sensible Thema fördert, einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Respekt, Verantwortung und Gleichstellung leistet. Der Landesbeirat kündigt an, die weitere Entwicklung der Gesetzgebungsdebatte aufmerksam zu verfolgen und im Rahmen seiner Zuständigkeiten weiterhin Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen gegen jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung zu fördern.

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