von ih 06.02.2026 12:44 Uhr

Südtirol präzisiert Bauregeln in Natur- und Agrargebieten

Die Südtiroler Landesregierung hat am Freitag die überarbeitete Ergänzung des Landschaftsleitbildes (Anhang 5) genehmigt. Der neue Beschluss ersetzt die Fassung aus dem Juni 2023 und präzisiert mehrere Bestimmungen zu Bautätigkeiten in Natur- und Agrargebieten, insbesondere bei Wirtschaftsgebäuden und gastgewerblichen Betrieben.

Die Landesregierung hat die Ergänzung des Landschaftsleitbildes in neuer Fassung genehmigt: Damit werden Präzisierungen für einige Bautätigkeiten in Natur- und Agrargebieten vorgenommen. Im Bild: Mals im Vinschgau. - Foto: LPA/Peter Daldos.

Vorausgegangen waren ein Umweltbericht im Rahmen der strategischen Umweltprüfung sowie eine positive Begutachtung durch Umweltbeirat und Landeskommission für Raum und Landschaft im Dezember 2025. Auf Vorschlag von Landesrat für Raumentwicklung Peter Brunner wurde die Neufassung nun endgültig beschlossen.

Ziel der Anpassungen ist es, das Landschaftsleitbild an aktuelle ökologische und raumplanerische Herausforderungen anzupassen. Aspekte wie Klimaschutz, nachhaltige Raumentwicklung sowie ein sparsamer Umgang mit Boden und Ressourcen sollen stärker berücksichtigt werden.

Konkret wird festgelegt, dass unterirdische Baumasse nur mehr Nebenzwecken eines Gebäudes dienen darf. Für neue Wirtschaftsgebäude in Natur- und Agrargebieten gelten künftig Mindestflächen für Antragsteller, orientiert an landwirtschaftlichen Richtwerten.

Gastgewerbliche Betriebe dürfen im Landwirtschaftsgebiet ihre überbaute Fläche um bis zu 30 Prozent erweitern, im alpinen Grün um bis zu 20 Prozent beziehungsweise maximal 1500 Kubikmeter. Dort ist zusätzlich ein Fachbericht mit Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen erforderlich.

Nicht angewendet werden die neuen Bestimmungen in Natura-2000-Gebieten, im Nationalpark Stilfserjoch, in Naturparks sowie in geschützten Biotopen und Naturdenkmälern.

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