von mmh 03.02.2026 16:36 Uhr

Tirol verzeichnet Anstieg bei Nutztierschäden durch Wolf und Co.

Das Land Tirol hat bei der Entschädigung toter, verletzter und vermisster Nutztiere durch große Beutegreifer im Jahr 2025 einen Anstieg verzeichnet. Während im Jahr 2024 noch 403 Tiere betroffen waren, wurden im Vorjahr Gelder für 869 Tiere bezahlt, hieß es am Dienstag. Der Großteil wurde einem Wolf als Verursacher zugeordnet. Die schwarz-rote Landesregierung will indes am Mittwoch im Landtag eine Novelle des Tiroler Jagdgesetzes für raschere Wolfs-Abschüsse beschließen.

Bild: APA/AFP

Für Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) würden die Zahlen „die zunehmende Präsenz großer Beutegreifer – insbesondere des Wolfs“ zeigen. Für seinen Stellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ) sei die „Rückkehr großer Beutegreifer eine Realität, der wir uns stellen müssen.“ Laut dem nun vom Land Tirol veröffentlichten Bericht zu den großen Beutegreifern wurden im Vorjahr mindestens 31 verschiedene Wolfsindividuen nachgewiesen und damit um 35 Prozent mehr als im Jahr 2024. Bei 232 toten und 419 vermissten Nutztieren wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen, hieß es.

Sechs tote Wölfe im Jahr 2025

Die Landesregierung hatte als Folge der Wolfs-Nachweise 27 Abschussverordnungen in allen Bezirken außer Reutte erlassen. Daraufhin wurden von der Jägerschaft sechs Wölfe getötet. Vier wurden in Osttirol erlegt sowie jeweils einer in den Bezirken Landeck und Imst. Im Jahr 2024 wurden dagegen nur zwei Wölfe geschossen.

Neben den Wölfen richteten indes auch weitere große Beutegreifer Schäden im Bundesland an. 30 entschädigte, tote Nutztiere gingen auf das Konto eines Bären und 15 auf jenes eines Goldschakals. Bären rissen in Tirol 23 Schafe, zwei Esel und zwei Ponys. Im Bezirk Landeck wurde daher eine Maßnahmenverordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Braunbären erlassen. Für die Entschädigung für tote und vermisste Weidetiere nahm das Land Tirol indes rund 219.000 Euro in die Hand, 24.000 Euro wurden für Futterkosten für rund 560 vorzeitig von Almen abgetriebene Tiere geleistet, wurde bekanntgegeben.

Jagdgesetz-Novelle macht Verordnung nicht mehr zwingend

Auf landesparlamentarischer Ebene stand indes beim Wolfsmanagement eine Änderung an. Im Zuge der Februar-Sitzung des Tiroler Landtages am Mittwoch soll nach der im Vorjahr erfolgten Senkung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene von „streng geschützt“ auf „geschützt“ eine Novelle des Jagdgesetzes beschlossen werden, die Erleichterungen für einen Abschuss vorsieht. Bis dato wurde für jeden Wolf, der geschossen werden sollte, von der Landesregierung eine Verordnung erlassen, die dann entsprechend kundgemacht werden musste. Bei Wolfssichtungen und einer ausgehenden Gefahr soll die Jägerschaft nun auch etwa per SMS verständigt werden können. Künftig soll eine Verordnung zudem nicht mehr zwingend nötig sein. Bei unmittelbarer Gefahr für Tier oder Mensch kann ein Wolf auch sofort entnommen werden – und zwar von all jenen, die über eine Tiroler Jagdkarte und eine entsprechende Berechtigung im Gebiet verfügen.

APA

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