von lif 31.01.2026 11:20 Uhr

Starthilfe für junge Bauern

Wer jünger als 41 und älter als 18 Jahre ist, kann für den Erwerb oder die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes eine finanzielle Beihilfe erhalten. Diese zielt darauf ab, Junglandwirte zu unterstützen, die sich zum ersten Mal in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen und einen Betriebsplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen.

Foto: Südtiroler Bauernbund

„Die Junglandwirteförderung ist eine wichtige Starthilfe für junge Bauern, die erstmals einen Betrieb übernehmen“, betont Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: „Ohne diese Unterstützung wäre der Einstieg in die Landwirtschaft für viele deutlich schwieriger. Uns ist es wichtig, den Generationenwechsel kontinuierlich zu begleiten – deshalb sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Betriebe weiterzuentwickeln.“

Anträge vom 2. Februar bis Juni stellen

Ab dem 2. Februar und bis zum 15. Juni können die Anträge gestellt werden. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Formulare und Anlagen sind auf dem Portal für die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung verfügbar: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst

Zuständig ist das Landesamt für bäuerliches Eigentum in der Landesabteilung Landwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen, Telefon 0471 415030 oder 415031.

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