von veo 27.01.2026 12:53 Uhr

KI-Bilder auf X: KommAustria ersucht um Anzeigen

Die EU-Kommission geht wegen sexualisierter KI-Bilder, die insbesondere Frauen und Kinder betreffen, auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) gegen den Chatbot Grok von US-Milliardär Elon Musk vor. Geprüft wird, ob Musks Onlinedienst X genug gegen die Verbreitung der Bilder unternimmt. Die Medienbehörde KommAustria tritt in Österreich koordinierend auf und ersucht nun um Anzeigen derartiger Inhalte.

APA/GETTY IMAGES NORTH AMERICA

Betroffene sollten in einem ersten Schritt Fälle direkt bei X unter der Meldemöglichkeit „illegale Inhalte“ melden, hieß es in einer Aussendung. Zusätzlich ruft die KommAustria auf, auch das Beschwerdeportal der RTR zu nutzen. Die Beschwerden werden an die EU-Kommission weitergeleitet. „Beschwerden leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirksamen Durchsetzung des DSA. Zudem stellen sie eine zentrale Informationsquelle für die Beurteilung der Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen durch Online-Plattformen dar“, teilte die KommAustria mit.

Sexualisierte KI-Bilder mithilfe von Grok erstellt

X-Nutzer hatten mithilfe des Chatbots Anfang des Monats Millionen von KI-Bildern erzeugt und veröffentlicht, auf denen Frauen und Mädchen ohne deren Zustimmung im Bikini, fast nackt oder in sexualisierten Posen zu sehen waren. Nach Schätzungen der britischen Nichtregierungsorganisation CCDH waren darunter 23.000 Bilder von Kindern. X hat die Funktion nach eigenen Angaben seither eingeschränkt. Die Bilderstellung mit Grok ist nur noch zahlenden Nutzern zugänglich – dies reicht aus Sicht der EU-Kommission aber nicht aus. „Kindesmissbrauchs-Material ist kein Privileg für Premium-Nutzer“, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel. „Solche Inhalte haben in Europa keinen Platz.“

Bestätigen sich die Vorwürfe, wäre das ein Verstoß gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Pflicht, verbotene Inhalte zu löschen. In der Folge könnte die Kommission ein hohes Bußgeld verhängen.

APA

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