von ih 27.01.2026 08:54 Uhr

Asylanten-Wohnanlage in Niederdorf? UT24 stellt Bürgermeister zur Rede

Nach dem umstrittenen Immobilieninserat der Firma „Seeber Immobilien“, in dem ein Wohnprojekt in Niederdorf als „geeignet als Asylanten-Wohnanlage“ beworben wurde (UT24 berichtete), hat sich nun Bürgermeister Günther Wisthaler im Gespräch mit UT24 zur Situation geäußert. Er versucht, die durch das Inserat ausgelöste Debatte zu versachlichen, bestätigt aber zugleich, dass die Wortwahl des Inserats nicht der Zukunftsvision der Gemeinde entspricht.

Auch wenn das Land Südtirol aktuell nach Unterkünften für Asylanten sucht, sei ein strittiges Hausprojekt in Niederdorf dafür nicht vorgesehen. Das zumindest behauptet Bürgermeister Günther Wisthaler.

Inserat mit besonderer Wirkung

Laut Bürgermeister Günther Wisthaler habe es in der Bevölkerung bislang überraschend wenig direkte Reaktionen gegeben. „Bis heute ist mir diesbezüglich kaum etwas zugetragen worden“, erklärt der Bürgermeister auf Nachfrage von UT24. Dennoch sei ihm bewusst, dass das Inserat im Kontext des laufenden Rekursverfahrens und der allgemeinen Situation rund um das Thema Asyl eine besondere Wirkung entfaltet.

Der Bürgermeister betont gegenüber UT24, dass es sich beim gegenständlichen Bauvorhaben um ein für Niederdorf zentrales Entwicklungsprojekt handle. Geplant seien konventionierte Wohnungen sowie ein Lebensmittelmarkt zur Sicherung der Nahversorgung. Das Projekt sei von der Baukommission genehmigt worden, nachdem es formell neu eingereicht wurde, weil der ursprüngliche Plan aufgrund fehlender strategischer Umweltprüfung von der Gemeinde selbst zurückgezogen worden war.

  • Dieses Inserat sorgte in Niederdorf für Aufsehen. - Foto: Screenshot Seeber Immobilien

Land fordert Unterbringung - Wohnprojekt dafür aber nicht vorgesehen

Bürgermeister Günther Wisthaler stellt gegenüber UT24 klar, dass es seitens der Gemeinde keinerlei Initiative oder Anfrage gegeben habe, in diesem Gebäude Asylanten unterzubringen.

Zwar habe das Land Südtirol die Gemeinden grundsätzlich aufgefordert, Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen, „aber von uns ist in diese Richtung nichts ausgegangen“. Die Bewerbung als Asylanten-Wohnanlage sei ausschließlich eine Entscheidung des Eigentümers bzw. der Immobilienfirma „Seeber Immobilien“.

Rechtlich könne die Gemeinde gegen ein solches Inserat ohnehin nicht einschreiten. „Der Besitzer hat das Recht, mit seiner Immobilie zu machen, was gesetzlich zulässig ist“, so Wisthaler im Gespräch mit UT24. Da eine Wohnnutzung bereits bestehe, wäre auch eine temporäre Unterbringung von Migranten ohne größere bauliche Änderungen möglich. Gleichzeitig stellt der Bürgermeister klar: „Das ist aber nicht unsere Zukunftsvorstellung für dieses Gebäude.“

Zwischen Rechtslage und öffentlicher Wirkung

Das umstrittene Inserat mag juristisch zulässig sein, entfaltet aber in der aktuellen Phase des Rekursverfahrens eine politische und emotionale Sprengkraft. Ob es sich – wie von Kritikern vermutet – um ein taktisches Druckmittel handelt oder lediglich um eine wirtschaftliche Absicherung des Eigentümers, bleibt offen.

Fest steht: Die Debatte um das Bauprojekt in Niederdorf ist durch das Asylanten-Inserat in eine neue Dimension geraten – und die Gemeinde steht nun zwischen formaler Rechtslage, strategischen Entwicklungszielen und einer zunehmend verunsicherten Öffentlichkeit.

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