Auf Gemeindestraßen wird nun besser geschaut

„Mit der nun beschlossenen Änderung an den geltenden Richtlinien sollen in Zukunft auch außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an bestimmten Gemeindestraßen für eine Förderung in Frage kommen“, erläutert Landesrat Walcher. Die Förderung bezieht sich auf Bau und Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen. „Das ländliche Wegenetz ist von grundlegender Bedeutung für den Weiterbestand des ländlichen Raums und auch der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“, betont Landesrat Walcher, „es ist auch grundlegend für die Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Bevölkerung. Deshalb unternimmt die Landesregierung große Anstrengungen, um dieses ländliche Wegenetz aufrechtzuerhalten, instand zu setzen und auszubauen.“
Für Straßen, die im entsprechenden Bauleitplan als Gemeindestraße klassifiziert sind, die sich im ländlichen Raum und Berggebiet befinden und der Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe dienen, können Finanzierungen bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben gewährt werden, so das LPA in einer Aussendung. In der vorhergehenden Beihilferegelung waren diese Straßen nicht enthalten, was bei einigen Gemeinden zu Finanzierungsschwierigkeiten geführt hatte.






