Munition im Auto entdeckt – Ermittlungen ohne strafrechtliche Folgen

Kontrolle durch Ordnungshüter löste Anzeige aus
Bei der Kontrolle durch Finanzwache und Zollbeamte waren die Munition und das Schießpulver in einer Box im Kofferraum des Fahrzeugs entdeckt worden. Daraufhin war der Lenker bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Der Fall wurde in einer Tageszeitung veröffentlicht mit der Angabe, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen im Vinschgau wohnhaften Landesförster handelt, in der Schlagzeile und auf dem Titelblatt wurde dieser sogar als „Schmuggler“ bezeichnet.
Rechtliche Prüfung bestätigt legalen Transport
Die Ermittlungen ergaben nun, dass kein Strafbestand vorliegt. Der Lenker hatte alle erforderlichen Dokumente für den Transport der Munition vorgelegt, die Gegenstände ordnungsgemäß bei der zuständigen Sicherheitsbehörde gemeldet und während des Transports sämtliche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten. Zudem bestand ein gerechtfertigter Grund für den Transport.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daher die Archivierung des Verfahrens, und der zuständige Richter hat den Fall inzwischen offiziell abgeschlossen.
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