Land Südtirol fördert Projekte für mehr Chancengleichheit

Gefördert werden Initiativen, die zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Frauen beitragen, die Chancengleichheit stärken und insbesondere die Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben vorantreiben. Je nach Projekt können Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent der anerkannten Ausgaben gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht, in deren Satzung die Förderung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann ausdrücklich verankert ist.
Die genauen Förderkriterien, Antragsformulare und weiteren Unterlagen stehen auf der Website des Landes Südtirol unter dem Bereich „Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit“ zur Verfügung. Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens 20. Jänner 2026 beim Frauenbüro, Landesabteilung Präsidium – Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, in der Garibaldistraße 14 in Bozen eingereicht werden, entweder per Einschreiben, über PEC oder persönlich.






