Südtiroler Betriebe können ab morgen Förderbeiträge ansuchen

„Um ein Auslandsgeschäft erfolgreich anzubahnen und abzuwickeln, benötigen zahlreiche Betriebe einen Rechtsbeistand. Daher fördern wir mit dieser Ausschreibung vor allem Beratungen rechtlicher Natur“, erklärt Irmgard Lantschner, Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung der Handelskammer Bozen.
Beiträge für „Rechtsberatung Internationalisierung“
Förderfähig sind Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung oder Anpassung von internationalen Kauf- und Vertriebsverträgen, Beratungen für die technische Exportabwicklung oder Beratungen im Zusammenhang mit den rechtlichen Erfordernissen für den Onlinehandel für spezifische Auslandsmärkte, teilt die Handelskammer Bozen mit. Der Verlustbeitrag der Handelskammer beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe des Beitrages beträgt 5.000 Euro und der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro.
Die genaue Auflistung aller förderfähigen Ausgaben sowie alle weiteren Details und die Gesuchsvordrucke sind unter www.handelskammer.bz.it abrufbar. Bei der Ausschreibung gilt, dass Anbieter von Beratungsleistungen nicht gleichzeitig Beitragsempfänger sein dürfen.
Die Beitragsgesuche können bis Dienstag, 30. Juni, über die Online-Plattform ReStart eingereicht werden. Interessierte Unternehmen können sich auf der Plattform registrieren und alle notwendigen Dokumente für das Fördergesuch vorbereiten. Der Zugriff auf ReStart erfolgt mittels digitaler Identität SPID, nationaler Servicekarte CNS oder der elektronischen Identitätskarte CIE.






