90 Prozent der Gemeinden mit Gefahrenzonenplan

Gefahrenzonenplan als Basis für sichere Raumplanung
Der Gefahrenzonenplan gilt als wichtiges Instrument der Raumplanung. Er ist Voraussetzung, um die Siedlungsentwicklung langfristig sicher und geordnet zu steuern und Naturgefahren frühzeitig zu berücksichtigen.
Brunner: „Zentrales Instrument“
Landesrat Peter Brunner (Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Raumentwicklung) unterstreicht den Nutzen: Der Plan ermögliche eine sichere Planung über längere Zeiträume und stärke den achtsamen Umgang mit Raum und Boden. Zudem erhöhe er die Sensibilisierung für Naturgefahren.
Elf Gemeinden noch in Arbeit
Wie die Direktorin des Landesamtes für Landschafts- und Gemeindeplanung, Carlotta Polo, erklärt, befinden sich die Gefahrenzonenpläne der noch ausständigen elf Gemeinden bereits in der Prüfungs- oder Genehmigungsphase. In sechs Gemeinden läuft die fachliche Prüfung, fünf Pläne sind in der Genehmigungsphase.
St. Leonhard: Beschluss im Dezember
Der Gemeinderat von St. Leonhard in Passeier hatte den Plan im Dezember genehmigt. Nach positivem Gutachten der Dienststellenkonferenz wurde der Gefahrenzonenplan nun von der Landesregierung wie beantragt bestätigt.
Infoportal und Flyer online
Weitere Informationen bietet das Landesportal „Naturgefahren“. Dort steht auch ein kompakter Info-Flyer der Agentur für Bevölkerungsschutz zur Verfügung.






