Südtirol: Neue Förderkriterien für landwirtschaftliche Maschinen

Neu eingeführt wurden fünf Kategorien: Stalltechnik, Stadeltechnik, Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte, Traktoren mit Aufbauheuladern sowie überbetriebliche Maschinen. Besonders Stall- und Stadeltechnik sollen künftig stärker gefördert werden. Zu den neuen förderfähigen Maschinen zählen Fütterungssysteme, Stallbelüftungen und Heunetze.
Zudem wurden die Kriterien für die jährliche Rangordnung angepasst: Neben Maschinenkategorie, Erschwernispunkten und Betriebsgröße werden nun auch Junglandwirte oder Brandfälle berücksichtigt. Die Förderung pro Betrieb steigt von bisher 1.000 auf 2.000 Stück Mastgeflügel.
Landesrat Luis Walcher betont, dass die Änderungen die Förderung besser an die Bedürfnisse der Landwirte anpassen und die Digitalisierung des Verfahrens nutzen.






