Illegales Schlafquartier auf Apfelanbaugrundstück in Branzoll entdeckt

Symbolbild
Keine Genehmigung, mangelhafte Hygiene
Die Unterkunft auf einem Apfelanbaugrundstück war ohne erforderliche Genehmigungen errichtet und entsprach weder den Bau- noch den Hygienevorschriften. Der 53-jährige Besitzer des landwirtschaftlichen Betriebs wurde angezeigt.
Die Maßnahme ist Teil der kontinuierlichen Überwachung der Ordnungshüter im Unterland und im Überetsch, um die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Bauvorschriften sowie den Schutz der Rechte von Arbeitern sicherzustellen.
Die Staatsanwaltschaft von Bozen wurde informiert. Laut geltendem Recht gilt der Landwirt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.






