von mmh 19.12.2025 13:07 Uhr

Land setzt weiter auf erneuerbare Energie

Die Südtiroler Landesregierung hat die Richtlinien für Energieförderungen 2026 beschlossen und setzt damit ihren Kurs zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und höherer Energieeffizienz fort. Die Förderungen gelten weiterhin für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen. Neu ist vor allem die ausschließlich digitale Antragstellung ab 1. Jänner 2026.

Die Förderanträge können von 1. Jänner bis 31. Mai 2026 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. (Foto: LPA/Manuela Tessaro)

Förderung für Wärmepumpen, Photovoltaik und Speicher bleibt hoch

Wie Umwelt- und Energielandesrat Peter Brunner erklärt, bleiben die 2025 verbesserten Förderkriterien im Wesentlichen aufrecht. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu senken und Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.
Der Einbau von elektrischen Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen wird weiterhin mit 60 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, bei Kondominien sogar mit 80 Prozent. Die Berechnung der förderfähigen Kosten wird vereinfacht, zudem reicht beim Austausch einzelner Heizkessel künftig auch der Energieausweis APE als Nachweis.

Für kleine Unternehmen steigt der Fördersatz für Photovoltaikanlagen von 20 auf 25 Prozent, sofern wesentliche Komponenten nicht aus China stammen. Neu ist außerdem, dass Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen nun mit den Anreiztarifen für Energiegemeinschaften kombiniert werden können.
Ebenfalls wieder gefördert wird der Einbau von Speicherbatterien, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Stromnetze zu entlasten.

Ausnahmen bei Fernwärme und Antrag nur noch online

Ab 2026 gilt eine neue Ausnahmeregelung für Gebäude in Fernwärmezonen: Ist ein Anschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, können unter Vorlage einer Bestätigung des Fernwärmebetreibers dennoch Förderungen beantragt werden. Nicht mehr unterstützt wird hingegen der hydraulische Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen, da die Nachfrage zu gering war.

Die Förderanträge können vom 1. Jänner bis 31. Mai 2026 eingereicht werden – ausschließlich online über das Portal myCIVIS mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte. Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Alle Details zu den Energieförderungen 2026 werden bis Jahresende auf den Landeswebseiten veröffentlicht.

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