Feuerwerkskörper an 14- jährigen verkauft – Anzeige in Bozen

Verkauf von Feuerwerkskörper an Minderjährigen
Bei der Kontrolle am 17. Dezember 2025 gegen 15.20 Uhr stellten die Einsatzkräfte fest, dass eine Angestellte des Geschäfts einen Feuerwerksartikel an einen 14-jährigen Buben verkaufte. Der Artikel gehörte zu einer Kategorie, deren Abgabe an Personen unter 18 Jahren ausdrücklich verboten ist. Eine Altersüberprüfung fand nicht statt, womit gegen die geltenden Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen verstoßen wurde.
Anzeige und Hinweis auf striktes Feuerwerksverbot
Die Angestellte wurde bei der zuständigen Justizbehörde angezeigt. Für den festgestellten Verstoß sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 20.000 und 200.000 Euro vor. Die Behörden bewerten das Verhalten als besonders schwerwiegend, da dadurch eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entstanden ist.
Die Stadtpolizei Bozen und die Quästur Bozen erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass im gesamten Gemeindegebiet ein absolutes Verbot für das Zünden von Böllern und anderen pyrotechnischen Gegenständen gilt. Die gemeinsamen Kontrollen dienen daher nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern auch der Prävention und Sensibilisierung der Bevölkerung – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage.






