Goldgelbe Vergilbung: Südtirol verschärft Kontrollen im Weinbau

Besonders betroffen sind Gebiete im Unterland und im Überetsch. Im Jahr 2024 wurden 144 Fälle festgestellt, 2025 waren es 106. Wird der Erreger amtlich bestätigt, müssen die befallenen Rebstöcke entfernt werden.
In ausgewiesenen Befallszonen gilt dies auch für Reben mit typischen Symptomen, selbst ohne Laborbefund. Rebanlagen mit einem Befallsgrad von über 20 Prozent wurden bislang nicht festgestellt, vollständige Rodungen ganzer Anlagen waren daher nicht notwendig.
Land Südtirol stellt Strafen aus
Zur Eindämmung der Krankheit setzt das Land Südtirol zudem auf klare rechtliche Vorgaben. Wer Anordnungen des Pflanzenschutzdienstes, insbesondere zur Rodung befallener Reben, nicht befolgt, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.
Der Landespflanzenschutzdienst überwacht die Lage weiterhin eng und begleitet die Betriebe fachlich. Ziel bleibt es, den Schaden für den Weinbau so gering wie möglich zu halten und die Rebflächen langfristig zu schützen.






