Steuer-Freibetrag für arbeitende Pensionisten kommt ab 2027

Ziel des Älterenbeschäftigungspakets, für das am Mittwoch ein Grundsatzbeschluss im Ministerrat abgesegnet wurde, ist die Erwerbstätigkeit älterer Personen zu stärken. Der geplante Freibetrag soll sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige ab dem Regelpensionsantrittsalter gelten – sowohl wenn sie neben einer Regelalterspension dazuverdienen, als auch wenn sie die Pension noch aufschieben. Beim Zuverdienst zur Pension sind 40 Versicherungsjahre Voraussetzung. Zudem soll für alle ab dem Regelpensionsalter der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung wegfallen. Eingestellt wird dagegen die Möglichkeit zur besonderen Höherversicherung – also der steuerbegünstigten Zuzahlung zur Steigerung der gesetzlichen Pensionsleistung.
Regierung will Anreizsystem für Beschäftigung älterer Personen schaffen
Damit schaffe man „mehr Leistungsgerechtigkeit“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) nach dem Ministerrat, damit „der, der mehr arbeitet auch mehr davon hat“. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betonte, dass man zudem ab 2027 100 Mio. Euro pro Jahr in die Hand nehme für aktive Arbeitsmarktpolitik, denn nicht alle Arbeitnehmer würden überhaupt das Regelpensionsalter im Job erreichen, manche würden aus der Arbeitslosigkeit in die Pension wechseln. Geplant ist außerdem die Entwicklung eines Monitoring- und Anreizsystems, um die Beschäftigung für Arbeitnehmer ab 60 zu erhöhen – Details dazu sind noch offen.
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger lobte insbesondere den dritten Teil des Pakets – die Stärkung der sogenannten Zweite Säule des Pensionssystems als „Meilenstein“. Derzeit gibt es die Möglichkeit für eine betriebliche Altersvorsorge nur, wenn der Arbeitgeber sie freiwillig anbietet. Um den Zugang allen Beschäftigten zu ermöglichen, ist die Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags geplant. Ermöglicht werden soll eine kostenfreie Übertragung von Guthaben aus der Abfertigung Neu in eine Pensionskasse.
Details sollen im kommenden Jahr ausgearbeitet werden
Im Fall von Härtefällen – etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit – soll ein begrenzter, kontrollierter Zugriff auf einen Teil der Pensionskassenanwartschaft möglich werden. Geprüft werden soll zudem eine „Herausnahmemöglichkeit bei Pensionsantritt“. Reformiert werden soll bis 2027 auch das System der Abfertigung Neu. Für Einzahlungen in die private Vorsorge soll der jährliche Freibetrag steigen.
Die Details des Pakets sollen laut Regierung im kommenden Jahr ausgearbeitet werden. Für die Finanzierung sollen keine zusätzlichen Budgetmittel eingesetzt werden, wie betont wurde. Für die Flat Tax waren für das kommende Jahr 300 Mio. Euro budgetiert worden, diese würden nun zum Teil für die ebenfalls am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen weiteren steuerlichen Begünstigung von Überstunden und Steuerbefreiung der Sonn- und Feiertagsentgelte eingesetzt, so Stocker.
Kritik des Seniorenbunds
Keine Freude mit der Verschiebung hat der ÖVP-nahe Seniorenbund. Deren Chefin Ingrid Korosec sprach gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ (Mittwoch) von „einem völlig falschen Signal“. Es habe die fixe Zusage gegeben, dass die Entlastung ab 2026 komme, kritisierte sie.
apa
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