EU-Innenminister stimmen für verschärfte EU-Asylgesetze

Die Migrationswende müsse auch auf europäischer Ebene gelingen, so Karner gegenüber Journalisten. Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab Mitte 2026 gelten soll, sei funktionierend zu gestalten: „Dies können wir, indem wir auch Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union ermöglichen, Rückkehrzentren außerhalb Europas“, so der Minister weiter. Wann sich Österreich konkret an solchen Return hubs beteiligen werde, konnte er noch nicht sagen: „Ich bin sehr dafür, immer einen Schritt nach dem anderen zu gehen“. Nach den Einigungen erklärte Karner: „Durch die heute erzielten Verschärfungen in zentralen Punkten des Asylpakts wurden wichtige Schritte für eine gesamteuropäische Migrationswende gesetzt. Diesen eingeschlagenen Weg gilt es weiterzugehen und die Maßnahmen auch konsequent umzusetzen.“
Kommission hat Möglichkeit für Return hubs geschaffen
Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, die EU-Kommission habe die Möglichkeit für Return hubs geschaffen. Die wegen Menschenrechtsbedenken umstrittenen Return hubs in Drittstaaten sind Teil des EU-Rückführungsgesetzes für schnellere Abschiebungen. Sie sollen nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Großer Diskussionspunkt ist hier, ob von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. Ziel ist, dass in einem EU-Land abgelehnte Asylsuchende nicht in ein anderes weiterziehen, und dort erneut um Bleiberecht ansuchen.
Laut am Montag verabschiedeter Position des Rates soll die Europäische Kommission die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten bewerten und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um diese für alle Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen. Die Verordnung stellt klar, dass ein „Rückkehrland“ ein Land sein kann, mit dem ein Abkommen oder eine Vereinbarung besteht. Diese dürfen nur mit einem Drittland geschlossen werden, das internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze achtet.
„Drei von vier irregulären Migranten werden nie in ihr Heimatland zurückgeführt“, betonte der dänische Innenminister und Vertreter des Ratsvorsitzes Rasmus Stoklund nach den Einigungen gegenüber Journalisten. „Ich freue mich sehr, dass heute eine völlig neue Rückführungsregelung vereinbart wurde, die den Mitgliedstaaten neue Instrumente an die Hand gibt und ihnen ermöglicht, Migranten, die sich nicht in der EU aufhalten dürfen, in ihre Heimatländer zurückzuschicken.“
Rückführende müssen enger kooperieren
Die Mitgliedsländer hätten die Möglichkeit, entweder ein Rückkehrzentrum als Transitzentrum einzurichten, bevor die illegalen Migranten in ihr Heimatland zurückgeschickt würden. Sie könnten diese aber auch für einen längeren Aufenthalt einrichten, je nachdem, welche Vereinbarung sie mit dem Drittland getroffen hätten, erklärte Stoklund. Brunner bezeichnete die Rückkehrregelung als eines der fehlenden Elemente in der europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die nächsten Schritte liegen für ihn nun in der „Migrationsdiplomatie“ bei der Zusammenarbeit mit Drittländern.
Rückzuführende sollen in Zukunft enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen. Genannt werden hier die Kürzung oder Streichung von Leistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Harte Maßnahmen sind für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen geplant: Ihnen kann beispielsweise ein Einreiseverbot von mehr als zehn Jahren oder ein unbefristetes Einreiseverbot auferlegt werden. Auch Haft kann angeordnet werden.
APA/UT24






