„Mehr Jugend in der Politik“

Um die Novelle auf breiter Basis abzustimmen, wurden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch Interessenvertreter und Akteure der Jugendarbeit um Stellungnahmen zum Entwurf gebeten, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung. Auf Basis der eingelangten Rückmeldungen werde die Novelle überarbeitet – so wird der Vorsitz des Jugendbeirats auch künftig aus dem Jugendbeirat heraus gewählt.
Für Jugendlandesrätin Astrid Mair steht fest: „Unser klares Ziel: Mehr Jugend in der Politik – der Jugendbeirat muss weiter gestärkt und noch mehr in politische Themen miteinbezogen werden.“
Dialog als wichtiger Grundsatz für gemeinsame Lösung
Der ursprüngliche Entwurf der Novelle beinhaltete den Vorschlag, das zuständige Mitglied in der Landesregierung als ständigen Vertreter und Vorsitzenden des Jugendbeirats gesetzlich zu verankern. „Ein Grundsatz meiner politischen Arbeit ist der Austausch und der Dialog, um gemeinsam die besten Lösungen zu finden. Genau aus diesem Grund bin ich sehr dankbar über die konstruktiven Rückmeldungen der verschiedensten Akteure. Durch die unterschiedlichen Blickwinkel konnten wir zusammen eine sehr gute Lösung finden, die vor allem eines ist: Mehr Mitsprache für die Jugend“, so Landesrätin Mair, die weiter ausführt: „Gemeinsam werden wir den Jugendbeirat weiterentwickeln und stärken – zum Wohle der Jugend.“
Unter dem Motto „Jugend im Fokus“ wurde auf Initiative von Jugendlandesrätin Mair dieses Jahr die Tiroler Jugendstrategie 2030 gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt und vorgestellt. Ebenfalls ins Leben gerufen wurde die Tiroler Jugendkarte, die zahlreiche Vergünstigungen mit sich bringt. Im Herbst fand ein Jugendforum zum Thema Fake News statt. Zudem wird aktuell auch die Einführung eines Jugendlandtags geprüft, um die Anliegen junger Tiroler stärker in politische Entscheidungen einzubringen.
Novelle stärkt Jugendschutz
Neben der Stärkung des Jugendbeirats sieht der Entwurf der Gesetzesnovelle zudem Anpassungen im Jugendschutz vor. „In unseren schnelllebigen Zeiten mit immer neuen Herausforderungen muss schließlich auch die gesetzliche Grundlage der Geschwindigkeit nachkommen. Gerade aktuelle Trends gilt es im Auge zu behalten und – wenn sinnvoll – auch gesetzliche Anpassungen vorzunehmen“, erklärt Mair. Nach der Begutachtung und Überarbeitung der Novelle wird diese voraussichtlich im März dem Landtag zu Beschluss vorgelegt.






