von lif 24.11.2025 13:26 Uhr

Südtirols Gastronomie rüstet sich für strengere Kontrollen

Heute (24. November) hat sich die Fachtagung „Geschützte Qualität & Allergenkennzeichnung richtig anwenden“ mit mehreren Fragen beschäftigt. Eingeladen hat die Fachgruppe Gastronomie im hds und die Freie Universität Bozen (unibz).

Symbolbild/APA/dpa

Ausgangspunkt der Tagung waren die in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Kontrollen und Sanktionen gegenüber Gastronomiebetrieben – häufig wegen falsch oder unvollständig verwendeter Herkunftsbezeichnungen sowie wegen mangelhafter Allergenkennzeichnung. Ziel der Veranstaltung war es, Gastronomiebetriebe, Pizzerien, Hoteliers, Küchenchefs und Servicemitarbeiter praxisnah zu unterstützen, Fehler zu vermeiden und die Qualität der Speise- und Getränkekarten zu erhöhen.

Nach der Begrüßung durch hds-Direktorin Sabine Mayr, den Präsidenten der Fachgruppe Gastronomie im hds, Kurt Unterkofler, und Emanuele Boselli, Leiter des Studiengangs Lebensmittel- und Gastronomiewissenschaften an der unibz, führten Facheferenten aus Wissenschaft, Verbänden und Konsortien durch ein dichtes Programm. Im juristischen Teil erklärte Matteo Ferrari (unibz) den rechtlichen Rahmen rund um g.U. und g.g.A., die korrekte Verwendung geschützter Herkunftsbezeichnungen in Speisekarten und zusammengesetzten Produkten sowie typische Fehler und unzulässige Anspielungen. Anschließend beleuchteten Lucio Lucchin (unibz) und Francesco Rebuffat (FIPE) die medizinischen und rechtlichen Aspekte von Lebensmittelallergien und Intoleranzen – von der Verantwortung des Betriebs bis hin zur richtigen Kommunikation mit Gästen.

Besonders praxisnah waren die Beiträge der Konsortien: Parmigiano Reggiano (mit Referent Alberto Pecorari) zeigte anhand konkreter Menü-Kontrollen, wie die g.U.-Bezeichnung korrekt – und wie sie häufig falsch – eingesetzt wird. Das Konsortium Südtiroler Speck mit Massimo Malnerich und Martin Knoll verdeutlichte den Mehrwert der geschützten geografischen Angabe „Südtiroler Speck g.g.A.“ für die Gastronomie und stellte aktuelle Kontrollergebnisse vor. Das Südtiroler Weinkonsortium (Referent Michael Wild) erläuterte die richtige Verwendung von DOC- und IGT-Bezeichnungen auf Weinkarten und warnte vor unrechtmäßigen Auslobungen als „Südtiroler Wein“. Das Südtiroler Apfelkonsortium (Referentin Antonia Widmann) präsentierte den „Südtiroler Apfel“ als geschützte Marke und zeigte, wie auch abgeleitete Produkte wie Säfte, Süßspeisen oder Desserts korrekt bezeichnet werden müssen, berichtet der hds in einer Aussendung.

In einer Diskussionsrunde nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, konkrete Fälle aus ihrem Betriebsalltag zu besprechen – von komplexen Mischgerichten bis hin zu digitalen Speisekarten. Mit der Fachtagung setzen die Fachgruppe Gastronomie im hds und die Freie Universität Bozen ein deutliches Zeichen: Korrekte Herkunfts- und Allergenkennzeichnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wichtiger Beitrag zu Qualität, Transparenz und Vertrauen in der Südtiroler Gastronomie.

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