von lif 22.11.2025 11:55 Uhr

In Italien im Wald lebender Familie droht Sorgerechtsverlust

Giorgia Meloni beschäftigt sich aktuell mit einem Fall einer britisch-australischen Familie mit drei Kindern, die in einem abgelegenen Haus in der mittelitalienischen Region Abruzzen lebt. Die Kinder wurden am Donnerstag (20. November) per Gerichtsbeschluss in ein geschütztes Heim gebracht. Die Minderjährigen sollen dort für eine Beobachtungsphase in einer pädagogischen Wohngruppe leben.

Symbolbild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay

Die Entscheidung der Eltern, weit außerhalb des Ortes ohne Anschluss an Strom, Wasser und Gas zu leben, löste eine heftige Debatte aus – zwischen Befürwortern eines alternativen Lebensmodells und Kritikern, die die Lebensbedingungen der Kinder für unzureichend halten. Mehr als 13.000 Menschen unterzeichneten online eine Petition zugunsten der Familie, die sich 2019 in Palmoli, einem Dorf mit rund 800 Einwohnern in der Provinz Chieti, niedergelassen hat.

Eltern verteidigen ihren Lebensstil

Die Eltern verteidigten stets ihren Entschluss, ihre in Italien geborenen Kinder – ein achtjähriges Mädchen und sechsjährige Zwillinge – inmitten der Natur großzuziehen und ihnen Hausunterricht mit Hilfe einer privaten Lehrkraft zu erteilen. Die Behörden waren bereits im vergangenen Jahr auf die Familie aufmerksam geworden, nachdem die Kinder wegen einer Pilzvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Eine anschließende Kontrolle der Ordnungshüter führte zu einer Meldung an die Jugendstaatsanwaltschaft, die die elterliche Obsorge vorübergehend einschränkte – die Kinder blieben jedoch bei der Familie.

Mit einer neuen Entscheidung des Jugendgerichts der Stadt L’Aquila mussten die drei Kinder nun in die vom Gericht bestimmte Einrichtung umziehen, während die Mutter an ihrer Seite bleiben kann. Die Eltern betonten öfters, ihre Lebensweise entspringe nicht aus Vernachlässigung, sondern aus dem Wunsch, naturnah zu leben und die Beziehung zu ihren Kindern sowie den zahlreichen Tieren auf ihrem Grundstück zu schützen. Sie reichten Einspruch gegen den Beschluss des Jugendgerichts ein.

APA/UT24 

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