von ih 21.11.2025 14:46 Uhr

Öffentliche Beteiligungsgesellschaften bleiben bei Transparenz in der Pflicht

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben verweigern zahlreiche öffentliche Beteiligungsgesellschaften weiterhin die Veröffentlichung relevanter Daten zu Verträgen, Vergütungen und Prämien. Nun rügen sowohl die nationale Antikorruptionsbehörde ANAC als auch die Volksanwaltschaft dieses Verhalten – und bestätigen damit erneut die Kritik des Team K.

Foto: Team K

Besonders deutlich wird die Problematik im Fall des städtischen Verkehrsunternehmens SASA. Die Volksanwaltschaft forderte das Unternehmen auf, Einsicht in Unterlagen zu Fahrerprämien zu gewähren. Versuche, dies mit Datenschutz oder Geschäftsgeheimnissen zu begründen, wurden zurückgewiesen. Einschränkungen dürften nur durch gezielte Schwärzungen erfolgen, nicht durch komplette Ablehnungen.

Auch bei Infranet stellte ANAC klar, dass die Gesellschaft den gleichen Transparenzpflichten wie öffentliche Verwaltungen unterliegt – inklusive der Veröffentlichung von Daten zu Organisation, Ausschreibungen und Personal. Die gängige Praxis mancher Unternehmen, sich mit Verweis auf den Wettbewerb diesen Pflichten entziehen zu wollen, sei unbegründet.

Bereits zuvor hatte der Fall A22 gezeigt, wie schwierig es sein kann, Informationen über Managervergütungen und Vergabeverfahren zu erhalten. Laut ANAC müssen jedoch auch hier sämtliche Vergütungs- und Spesendaten sowie Erklärungen zu Einkommen und Vermögen öffentlich zugänglich sein.

Team-K-Chef Paul Köllensperger zeigt sich bestätigt: „Es ist inakzeptabel, dass von öffentlichen Geldern finanzierte Gesellschaften versuchen, Transparenzvorgaben zu umgehen.“ ANAC und Volksanwaltschaft mahnen nun verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen an – und warnen vor möglichen Sanktionen bei erneuter Verweigerung.

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