von ag 20.11.2025 07:53 Uhr

„Wo bleiben die Kinderrechte der ungeborenen Kinder?“

Anlässlich des Jahrestages der Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, erinnert die „Bewegung für das Leben Südtirol“ an deren Grundprinzipien. Die Konvention fußt auf den drei zentralen Säulen Schutz, Förderung und Teilhabe von Kindern.

Symbolbild

Die Bewegung betont in ihrer Stellungnahme, dass das aus ihrer Sicht grundlegende Recht des Kindes auf Leben „von der Empfängnis an“ in vielen Ländern durch geltende Abtreibungsgesetze außer Kraft gesetzt werde. Jährlich werde Millionen ungeborenen Kindern das Leben verweigert, womit ihnen – so die Organisation – alle weiteren in der Konvention festgeschriebenen Rechte nicht mehr zugutekommen könnten.

Nach Ansicht der Bewegung führe die Missachtung dieses Grundrechts zu einer Entwicklung, in der „abstruse Rechte“ für Kinder gefordert würden – darunter ein angebliches „Recht auf gelebte Sexualität“, das Recht auf eine Änderung des biologischen Geschlechts oder weitreichende autonome Entscheidungen. Gleichzeitig würden in verschiedenen Staaten Forderungen nach einem „Recht auf ein Kind“ laut, unabhängig davon, unter welchen Umständen Kinder gezeugt würden. Das Recht eines Kindes, von Vater und Mutter gezeugt und aufgezogen zu werden, werde dadurch – so die Organisation – dem Recht erwachsener Personen untergeordnet.

Die Bewegung sieht hier eine direkte Verbindung zum Abtreibungsgesetz: Das Entscheidungsrecht der Frau, ein Kind zur Welt zu bringen oder nicht, stehe über dem Recht des Kindes auf Leben. In diesem Zusammenhang stellt die „Bewegung für das Leben Südtirol“ abschließend die Frage, wer sich tatsächlich für Kinderrechte einsetze.

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