25 Jahre Kaprun: Als der Berg zur Todesfalle wurde

Wer heute mit der modernen Gondelbahn auf das Kitzsteinhorn fährt, ahnt kaum noch etwas von der Katastrophe, die sich hier im Jahr 2000 ereignete. Doch für die Angehörigen der 155 Opfer, für Kaprun und für ganz Österreich bleibt dieser Tag unvergessen.
Minuten, die alles veränderten
Am Samstag, dem 11. November 2000, herrschten am Kitzsteinhorn ideale Wintersportbedingungen. Gegen 9 Uhr startete die Standseilbahn „Gletscherbahn Kaprun 2“ mit 162 Menschen – darunter Skifahrer und Snowboarder – von der Talstation in Richtung Gletscher. Etwa 600 bis 800 Meter nach dem Start, tief im Tunnel, kam der Zug plötzlich zum Stillstand.
Ein Brand war ausgebrochen – ausgelöst durch einen elektrischen Heizlüfter im Führerstand, der nicht für den Einsatz in Schienenfahrzeugen zugelassen war. Das Gerät entzündete durch Überhitzung Hydrauliköl, Flammen und Rauch breiteten sich rasend schnell aus. Der Zugführer meldete den Zwischenfall noch kurz per Funk, dann brach die Kommunikation ab.
Viele Passagiere versuchten, im dichten Rauch bergauf zur Bergstation zu fliehen – in der Annahme, dort in Sicherheit zu sein. Doch der Tunnel wirkte wie ein Kamin: Die heißen, giftigen Rauchgase wurden nach oben gesogen und erfassten die Fliehenden. Nur zwölf Menschen überlebten – sie liefen, entgegen jedem Instinkt, bergab durch den Rauch Richtung Tal.
Die Ursachen und Folgen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben: Das Heizgerät war unsachgemäß eingebaut und für den Betrieb in einem Fahrzeug ungeeignet. Weder Rauchmelder noch Feuerlöscher waren für Passagiere erreichbar. Der Tunnel verfügte zudem über keine Notausgänge.
Im September 2001 bestätigte das Gutachten, dass der defekte Heizlüfter den Brand ausgelöst hatte. Die Katastrophe hätte durch bessere Sicherheitsstandards vermutlich verhindert werden können.
Der Prozess und die Entschädigung
Im November 2002 begann vor dem Landesgericht Salzburg der Prozess gegen 16 Beschuldigte – darunter Mitarbeiter der Gletscherbahnen, TÜV-Prüfer und Beamte. Die Anklage lautete auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst.
Am 19. Februar 2004 sprach Richter Manfred Seiss alle Angeklagten frei. Die Beweislage reiche nicht für eine strafrechtliche Verurteilung, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte den Freispruch 2005.
Für viele Angehörige war dieses Urteil schwer zu akzeptieren. Erst 2008 kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich: 451 Hinterbliebene erhielten insgesamt rund 14 Millionen Euro Entschädigung.
Lehren aus der Katastrophe
Die Standseilbahn im Tunnel wurde nie wieder in Betrieb genommen. Bereits im Winter 2001/02 ersetzte eine moderne Gondelbahn das Unglücksfahrzeug. In den Jahren danach investierte der Betreiber erheblich in neue Anlagen und Sicherheitsmaßnahmen.
Auch österreichweit führte das Unglück zu strengeren Vorschriften im Seilbahnwesen – insbesondere bei Brandschutz, Notbeleuchtung und Evakuierungssystemen. Die Branche zog Konsequenzen aus den tragischen Versäumnissen.
Erinnerung und Mahnung
Seit 2004 erinnert eine Gedenkstätte an der Talstation an die Opfer. 155 gläserne Stelen tragen die Namen der Verstorbenen – Menschen aus Österreich, Deutschland, Japan, den USA und weiteren Ländern.
Jedes Jahr am 11. November versammeln sich Angehörige, Einsatzkräfte und Einheimische dort zum stillen Gedenken. Kerzen werden entzündet, Namen verlesen, Erinnerungen geteilt.
Kaprun hat gelernt, mit der Narbe zu leben. Der Tourismus ist längst zurückgekehrt, die modernen Bahnen gelten als sicher. Doch vergessen wird hier niemand – schon gar nicht an diesem Tag.






